Was sind eigentlich zehn Jahre?

Wenn man sich die Geltungsdauer (s)eines Personalausweises oder Reisepasses anschaut, wird man immer feststellen, dass dessen Gültigkeit am Tag vor deren Beginn endet. Also natürlich zehn Jahre später, aber einen Tag früher. Ein Ausweis, der ab dem heutigen Tag (dem 30.08.2018) gilt, behält diese Gültigkeit nicht bis zum 30.08.2028, sondern bis zum 29.08.2028. Wird uns da etwa ein Tag gestohlen?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, uns wird nichts gestohlen. Denn vom 30.08.2018 bis zum 29.08.2028 sind es tatsächlich zehn volle Jahre, auch wenn das nicht intuitiv sein mag.

Der ganze Tag zählt

Denn jeder Tag beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr. Der Ausweis gilt also von 30.08.2018, 0:00 Uhr bis 29.08.2028, 24:00 Uhr. Diesen Tag, der uns kalendarisch geklaut wird, bekommen wir auf dem Ziffernblatt zurück. Der 29.08.2028, 24:00 Uhr ist nichts anderes als der 30.08.2028, 0:00 Uhr – und damit ganz offensichtlich volle zehn Jahre nach Gültigkeitsbeginn.

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Bayerische Staatsangehörigkeit im deutschen Personalausweis

BayernEine junge Frau hat das getan, wovon viele Bayern insgeheim träumen: Sie hat den Eintrag der deutschen Staatsbürgerschaft auf ihrem Personalausweis mit dem Vermerk „Bayern“ überklebt. Auf Facebook hat sie dafür sehr viel Zuspruch, aber auch einige warnende Hinweise bezüglich der Legalität dieses Aufklebers bekommen. So verständlich dieser Akt aus bayerisch-regionalistischer Sicht ist, stellt sich aus bundesdeutsch-bürokratischer Sicht natürlich sofort die Frage: Darf man das?

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Zunächst könnte es sich dabei um eine Urkundenfälschung handeln. Auch ein Ausweis ist eine Urkunde, da es sich dabei um eine verkörperte Erklärung der ausstellenden Behörde handelt. Gefälscht ist eine Urkunde aber nicht etwa dann, wenn sie inhaltlich unrichtig ist. Es kommt darauf an, ob die Urkunde einen anderen Inhalt hat als den, den der Aussteller ihr gegeben hat. Anders gesagt: Ob tatsächlicher und scheinbarer Aussteller der Urkunde übereinstimmen oder nicht. „Bayerische Staatsangehörigkeit im deutschen Personalausweis“ weiterlesen

Warum der Anwalt eine Stromrechnung braucht

electricity-meter-96863_1280Die juristischen Kollegen von Cross Channel Lawyers berichten auf ihrem Blog über eine Besonderheit im britischen Recht, die hierzulande eher für ungläubiges Erstaunen sorgen dürfte: Wer mit einem englischen Anwalt ins Geschäft kommen will, muss zuerst einmal zwei Stromrechnungen vorlegen.

Hintergrund sind die britischen Geldwäschegesetze, die Anwälte verpflichten, sich über die Identität ihrer Klienten Klarheit zu verschaffen. Diese Problematik ist auch für deutsche Anwälte durchaus brisant, hier allerdings mehr in der Situation, dass man Honorare aus dubiosen Quellen annimmt. „Warum der Anwalt eine Stromrechnung braucht“ weiterlesen