Einführung ins Völkerrecht – Folge 2 (Kapitel 3 und 4)

Nach längerer Pause heute die zweite Folge meiner Serie über ein ganz spezielles Rechtsgebiet – „Einführung ins Völkerrecht“.

Dieses Mal geht es um die Rechtsquellen des Völkerrechts sowie um das Verhältnis von internationalem Vertrags- und Gewohnheitsrecht.

Die Fortbildungspflicht des Rechtsanwalts

the-figure-of-the-1524806_640Eine rechtlich genau fixierte Fortbildungspflicht für Anwälte wird es vorerst nicht geben. Das ändert aber nichts daran, dass ein Rechtsanwalt sich schon berufsrechtlich weiterbilden muss. Und dem kommt eigentlich jeder nach, auf unterschiedlichste Weise.

Der Anwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden. Das ist bei einem Rechtsgebiet wie dem unsrigen, das beinahe täglich Neuerungen in Gesetz und Rechtsprechung unterworfen ist, geradezu unabdingbar.

40 Stunden Fortbildung pro Jahr?

Rein vorsorglich steht das auch noch in § 47 Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Diese Vorschrift besagt aber nur, dass sich der Anwalt fortbilden muss, und nicht, wie und in welchem Umfang. Eine quantitative Festlegung gibt es nur für Fachanwälte, die sich gemäß § 15 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung jedes Jahr 15 Stunden lang in ihrem jeweiligen Gebiet fortbilden müssen. „Die Fortbildungspflicht des Rechtsanwalts“ weiterlesen

Warum man besser unbewaffnet zum Einkaufen geht

burglar-157142_640Eines Diebstahls verdächtigt zu werden, kann jedem passieren. Man schiebt ein Produkt im Supermarkt in die Manteltasche statt es in den Einkaufswagen zu legen. Man vergisst etwas im Einkaufswagen und legt es nicht aufs Band. Oder man hat bereits bezahlte Ware in der Tasche.

Das ist insofern meistens nicht allzu schlimm, weil man normalerweise einigermaßen glaubwürdig darlegen kann, dass man nichts stehlen wollte und es sich nur um einen dummen Zufall oder ein Versehen handelt – sofern die Zufälle oder Versehen nicht regelmäßig vorkommen. „Warum man besser unbewaffnet zum Einkaufen geht“ weiterlesen