Bin ich ein Organ der Rechtspflege?

Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Das zumindest sagt das anwaltliche Berufsrecht (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Damit soll zum einen zum Ausdruck kommen, dass der Anwalt nicht nur für seinen aktuellen Mandanten da ist, sondern das große Ganze der Rechtsordnung im Auge haben muss. Andererseits bedeutet das aber auch, dass es keine Überordnung der staatlichen Juristen wie Richter oder Staatsanwälte gibt, sondern der Anwalt eine genauso vertrauensvolle Stellung genießt.

Trotzdem kann ich mich mit diesem Titel nicht ganz anfreunden. Warum das so ist, möchte ich hier kurz ausführen.

Zum einen bedeutet „Organ“ eine gewisse Distanzierung von sich selbst. Ein Verfassungsorgan ist bspw. entpersonalisiert, der Inhaber des Amtes handelt nicht mehr als Privatperson, sondern mehr als Sachwalter des Staates. Ebenso ist der Vorstand eines Vereins ein organisatorischer Teil desselben und nicht mehr als individuelle Person erkennbar, sondern muss die Gesamtinteressen über die eigenen, aktuellen stellen.

„Bin ich ein Organ der Rechtspflege?“ weiterlesen

Gerichtsverfahren in der Anwaltschaft

AnwaltsgerichtsverfahrenDie Anwaltschaft ist weitestgehend selbstverwaltet. Aus diesem Grund hat sich auch eine anwaltschaftliche Gerichtsbarkeit gebildet, die bestimmte Rechtsstreite rund um den Anwaltsberuf selbstständig beurteilt. Heute geben wir einen Überblick über diese Verfahren.

Welche anwaltlichen Gerichtsverfahren gibt es?

Die Gerichtsverfahren der BRAO sind:

  • das Rügeverfahren (§§ 74, 74a)
  • das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (§§ 112a ff.), das sich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten dreht
  • das anwaltsgerichtliche Verfahren (§§ 116 ff.), das eine Art berufsständisches Strafverfahren gegen Anwälte ist, die ihre Berufspflichten verletzt haben

„Gerichtsverfahren in der Anwaltschaft“ weiterlesen

Die Fortbildungspflicht des Rechtsanwalts

the-figure-of-the-1524806_640Eine rechtlich genau fixierte Fortbildungspflicht für Anwälte wird es vorerst nicht geben. Das ändert aber nichts daran, dass ein Rechtsanwalt sich schon berufsrechtlich weiterbilden muss. Und dem kommt eigentlich jeder nach, auf unterschiedlichste Weise.

Der Anwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden. Das ist bei einem Rechtsgebiet wie dem unsrigen, das beinahe täglich Neuerungen in Gesetz und Rechtsprechung unterworfen ist, geradezu unabdingbar.

40 Stunden Fortbildung pro Jahr?

Rein vorsorglich steht das auch noch in § 47 Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung. Diese Vorschrift besagt aber nur, dass sich der Anwalt fortbilden muss, und nicht, wie und in welchem Umfang. Eine quantitative Festlegung gibt es nur für Fachanwälte, die sich gemäß § 15 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung jedes Jahr 15 Stunden lang in ihrem jeweiligen Gebiet fortbilden müssen. „Die Fortbildungspflicht des Rechtsanwalts“ weiterlesen

Häufige Fragen zu den Rechtsanwaltskammern

the-figure-of-the-1524806_640Die Rechtsanwaltskammern sind den meisten Personen, auch außerhalb der Juristerei ein Begriff. Aber was genau verbirgt sich dahinter und wie sind sie aufgebaut? Einige häufige Fragen dazu haben wir hier zusammengestellt.

Weitere Informationen rund um das anwaltliche Berufsrecht finden Sie auf www.anwaltsrecht-faq.de.

Was sind die Rechtsanwaltskammern?

Die Rechtsanwaltskammern sind die Institutionen der anwaltlichen Selbstverwaltung. Mitglieder sind alle Rechtsanwälte des Kammerbezirks (§ 60 Abs. 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung). „Häufige Fragen zu den Rechtsanwaltskammern“ weiterlesen