Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?

tv-310801_640Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine bestimmte Programmgestaltung und vor allem Neutralität. Kommen die Rundfunkanstalten diesen Pflichten nicht nach, kann der Beitragspflichtige seine Zahlung verweigern, so zumindest die hier vertretene Meinung. Schwierig wird aber auch die Klärung der Frage sein, ob das Programm vertragsgemäß ist.

Der Rundfunkbeitrag, früher als Rundfunkgebühr bezeichnet, ist in der Bevölkerung auch nach seiner Reform zum Jahr 2013 „beliebt“ wie eh und je. Während man früher durch beharrliches Nichtzahlen durchaus gewisse Chancen hatte, die Gebühr nicht leisten zu müssen, haben sich die rechtlichen Grundlagen heute derart geändert, dass man mittlerweile kaum noch herauskommt. So reicht bereits das Wohnen in einer Wohnung aus, damit man beitragspflichtig ist – und wohnen muss man eben zwangsläufig irgendwo. „Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?“ weiterlesen

Einwendungen und Einreden

Einwendungen und Einreden sind ein wichtiges Begriffspaar im Recht. Es gibt verschiedene Unterschiede zwischen beidem, aber auch eine große Gemeinsamkeit: Es sind Gegenargumente gegen Forderungen.

Der Hauptunterschied ist, dass Einreden erhoben werden müssen („bei der Einrede muss man reden“), Einwendungen dagegen nicht. Derjenige, der sich mit diesen Argumenten auseinandersetzen muss, also der Richter, hat Einwendungen stets zu berücksichtigen, Einreden aber nur, wenn sich der Begünstigte darauf beruft.

Die Einwendungen werden wiederum nach ihrer Wirkung aufgeteilt: „Einwendungen und Einreden“ weiterlesen