Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?

tv-310801_640Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine bestimmte Programmgestaltung und vor allem Neutralität. Kommen die Rundfunkanstalten diesen Pflichten nicht nach, kann der Beitragspflichtige seine Zahlung verweigern, so zumindest die hier vertretene Meinung. Schwierig wird aber auch die Klärung der Frage sein, ob das Programm vertragsgemäß ist.

Der Rundfunkbeitrag, früher als Rundfunkgebühr bezeichnet, ist in der Bevölkerung auch nach seiner Reform zum Jahr 2013 „beliebt“ wie eh und je. Während man früher durch beharrliches Nichtzahlen durchaus gewisse Chancen hatte, die Gebühr nicht leisten zu müssen, haben sich die rechtlichen Grundlagen heute derart geändert, dass man mittlerweile kaum noch herauskommt. So reicht bereits das Wohnen in einer Wohnung aus, damit man beitragspflichtig ist – und wohnen muss man eben zwangsläufig irgendwo. „Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?“ weiterlesen

Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?

money-3481757_1920Auch, wenn es die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im früheren Sinne nicht mehr gibt, ist diese immer noch ein Feindbild. Natürlich zahlt niemand gerne die Rundfunkgebühr – auch, wenn sie nun Rundfunkbeitrag heißt.

Nun wurde verschiedentlich die Idee geäußert, man könne die GEZ zumindest ärgern, indem man einfach – entgegen aller Gewohnheiten des modernen Geschäftsverkehrs – in bar zahlt. Vielleicht würden die Rundfunkanstalten sogar auf den Beitrag verzichten, wenn er ihnen in so einer unpraktischen Form angeboten würde. Wenn man mit abgezählten 17,50 Euro im Glaspalast der jeweiligen Anstalt steht und zahlen will, wird man das dortige Personal sicher in größere Problem stürzen. „Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?“ weiterlesen