Die Top Ten für den Dezember 2016

Anwälte nehmen eine aktive Rolle bei der Zustellung von Dokumenten in Gerichtsverfahren ein, aber welche Dokumente sind hiervon betroffen? Mehr dazu auf anwaltsrecht-faq.de.

Das Landgericht Tübingen hält an seine Rechtsprechung fest, dass die Landesrundfunkanstalten keine Behörden sind. Urteilsbesprechungen.de hat sich mit dem neuesten Beschluss dazu (LG Tübingen, 09.12.2016, 5 T 280/16) auseinandergesetzt. „Die Top Ten für den Dezember 2016“ weiterlesen

Ersatzzustellung an den Mitbewohner – oder: Warum die ZPO bei der WG-Auswahl helfen kann

postman-3066598_1920Fristen bestimmen mittlerweile ganz zentrale Teile des Zivilprozessrechts. Gerade hier wird nun großer Wert auf Beschleunigung gelegt, damit die Parteien möglichst bald ein rechtskräftiges Urteil in der Hand haben. Das bedeutet auch, dass man Prozesse nur deswegen verlieren kann, weil man eine Frist versäumt hat.

Um eine Frist berechnen zu können, muss in aller Regel zuvor irgendetwas zugestellt worden sein. So löst bspw. die Klagezustellung die zweiwöchige Frist für die Abgabe der Verteidigungsanzeige (§ 276 Abs. 1 ZPO) aus. Nachdem man das Urteil erhalten hat, kann man innerhalb eines Monats Berufung einlegen (§ 517). Und im Wechselprozess müssen zwischen Ladung und Verhandlung mindestens 24 Stunden liegen (§ 604 Abs. 2). „Ersatzzustellung an den Mitbewohner – oder: Warum die ZPO bei der WG-Auswahl helfen kann“ weiterlesen

Die Zustellungsgesetze im bayerischen Verwaltungsrecht

Die Frage des jeweils für Zustellungen im Verwaltungsrecht anwendbaren Gesetzes ist höchst unübersichtlich und nicht immer einfach zu klären. Insgesamt muss man sagen, dass diese Vorschriften aber relativ wenig praktische Bedeutung besitzen, da fast alle Behörden – aufgrund ihrer Erfahrung beim Erlassen zahlreicher Bescheide – korrekt zustellen. Und sogar, wenn der Bürger Formfehler geltend machen kann, nützt ihm dies in aller Regel nicht viel, da der Verwaltungsakt dann eben inhaltlich identisch und formell korrigiert erneut erlassen wird. Insofern ist es meist deutlich produktiver, gegen den Inhalt einer behördlichen Verfügung vorzugehen.

Die Unterschiede in den Anwendungsbereichen von VwZG, VwZVG, AO und sogar ZPO erklären wir auf verwaltungsrecht-faq.de.

Die Zustellung im Zivilprozess

Im Zivilprozess haben Schriftsätze – trotz des an sich geltenden Mündlichkeitsprinzips – eine immense Bedeutung. Die Parteien legen ihre Ansicht hauptsächlich dadurch dar und beziehen sich im Prozess meist nur noch darauf. Darum ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese Dokumente den Gegner auch tatsächlich erreichen. Zumindest für die wichtigsten Schriftstücke sieht die ZPO daher eine förmliche Zustellung vor. Die Arten dafür sind aber mannigfaltig: „Die Zustellung im Zivilprozess“ weiterlesen

Hausverbot für den Postboten

movement-2127773_1920Manche Briefe sind unangenehm. Von daher wäre es doch schön, wenn man diese Briefe einfach nicht bekommen würde. Wäre es da nicht ideal, wenn man dem Postboten einfach das Einwerfen der Post untersagen könnte?

Das Amtsgericht Gummersbach hat ein Hausverbot gegen Briefträger in einem Urteil (12. April 2013, 11 C 495/12) für unzulässig erklärt. Der Eigentumsschutz könne hier nicht geltend gemacht werden, da kein schutzwürdiges Interesse vorliege und die Rechtsverfolgung einem rechtsfremdem oder unlauteren Zweck diene. „Hausverbot für den Postboten“ weiterlesen