Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

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Die Top Ten für den März 2018

https://vereinsrecht-faq.de/2018/03/duerfen-an-ehrenamtlich-taetige-mitglieder-aufwandsentschaedigungen-gezahlt-werden/

https://rechtshistorie.de/2018/03/20/warum-nehmen-die-bienen-eine-wichtige-stellung-im-bgb-ein/

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Als Angeklagter vor Gericht – Teil I: Die Vorbereitung

Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Teil eines Strafprozesses. Zwar hat ein guter Verteidiger bereits während des gesamten Ermittlungsverfahrens die notwendige Vorarbeit geleistet, um seinen Mandanten zu entlasten und dessen Sicht der Dinge darzulegen. Das Urteil wird aber maßgeblich vom Verlauf der Hauptverhandlung und den dort ermittelten Tatsachen bestimmt.

Die Situation im Gerichtssaal ist für den Angeklagten ungewohnt und oft auch furchteinflößend. Er weiß, dass das Ergebnis der Verhandlung über seine Zukunft und seine Freiheit entscheiden kann. Aber auch bei weniger schweren Delikten drohen unangenehme Geldstrafen, ein Eintrag im Führungszeugnis oder auch Konsequenzen für den Führerschein.

Den gesamten Artikel mit Hinweisen zur Vorbereitung auf Ihren Strafprozess finden Sie auf anwalt.de.

Die Top Ten für den November 2017

https://rechtshistorie.de/2017/11/23/sind-die-reichsjustizgesetze/

https://www.arbeitsrecht-faq.de/2017/11/wann-gilt-%C2%A7-4-kschg/

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Sinn und Unsinn der Sprungrevision

paragraph-1161139_640Der Begriff der Sprungrevision hat vor Kurzem eine gewisse Bekanntheit erlangt. Denn im Strafverfahren gegen Gina-Lisa Lohfink hatte ihr Verteidiger gegen die erstinstanzliche Verurteilung Sprungrevision zum Oberlandesgericht („Kammergericht“) Berlin eingelegt. Was die Sprungrevision bedeutet und warum man sie einlegen kann, haben wir hier kurz zusammengestellt.

Mit dem Urteil des ersten Gerichts, das sich mit einem rechtlichen Verfahren beschäftigt, muss man sich praktisch nie zufrieden geben. Es gibt fast immer Rechtsmittel gegen diese Entscheidung.

Erste Instanz – Berufung – Revision

Das Grundkonzept ist dabei, dass man gegen das erste Urteil zunächst Berufung einlegen kann. Die Berufung ist im Wesentlichen ein komplettes Neuaufrollen des ersten Prozesses. Das Berufungsgericht macht eigene Tatsachenfeststellungen, erhebt also unter Umständen die Beweise noch einmal und kann ist nicht an den Sachverhalt gebunden, von dem das erste Gericht ausging. „Sinn und Unsinn der Sprungrevision“ weiterlesen

Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden

Im Sittensen-Prozess haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Beide (also auch die Staatsanwaltschaft) wollen erreichen, dass der Verurteilte nunmehr freigesprochen wird.

Die Entscheidung darüber fällt in zweiter und letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser ist für die Revisionen gegen alle erstinstanzlichen Urteile der Strafkammern beim Landgericht (hier der Schwurgerichtskammer, weil es um ein Tötungsdelikt geht) zuständig. „Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden“ weiterlesen