Die Top Ten für den November 2017

https://rechtshistorie.de/2017/11/23/sind-die-reichsjustizgesetze/

https://www.arbeitsrecht-faq.de/2017/11/wann-gilt-%C2%A7-4-kschg/

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Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Eine Klage lohnt sich (fast) immer

hand-1538204_640Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung klagen. Ziel ist dabei aber tatsächlich meist nicht das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses, sondern die gütliche Einigung auf eine Abfindung. Die Chancen darauf stehen grundsätzlich gut – auch, wenn man rein juristisch eher schlechte Aussichten hätte.

Vor einiger Zeit war ein Mandant in einer arbeitsrechtlichen Sache in meiner Kanzlei (alle weiteren Angaben wurden leicht abgeändert, um jede Identifikation der Person zu verhindern). Er hatte nach sieben Jahren in einem Abfallentsorgungsbetrieb die Kündigung bekommen. Im Kündigungsschreiben stand kein Kündigungsgrund. Das ist ohne Zweifel zulässig, spätestens im Prozess müssen dann aber die Gründe dargelegt werden. „Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Eine Klage lohnt sich (fast) immer“ weiterlesen

Das Leid des Syndikus

the-figure-of-the-1524806_640Wie der bei einem Unternehmen angestellte Jurist (Syndikus) sozialversicherungsrechtlich zu behandelt ist, war lange umstritten. Nachdem ihn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in die Rentenversicherung zwang, hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ eine Ausnahme geschaffen.

Als Syndikus (Plural: Syndici, wobei das C wie ein Z ausgesprochen wird) bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der bei einem nichtjuristischen Arbeitgeber angestellt ist. Daher hat sich auch die Bezeichnung „Unternehmensjurist“ eingebürgert.

Diese Syndici standen immer im Grenzbereich zwischen „richtigen“ Rechtsanwälten, die selbstständig für die wechselnde Mandanten tätig sind, und bloßen Arbeitnehmern. Eine besondere Bedeutung hatte und hat dies bei der Frage, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. „Das Leid des Syndikus“ weiterlesen

Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung

Zum heutigen Tag der Arbeit geben wir eine kurze Übersicht über ein arbeitsrechtliches Thema: Als „betriebliche Übung“ bezeichnet man eine regelmäßige Leistung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die sich so verfestigt hat, dass ein Anspruch darauf entstanden ist. Diese kann unbeabsichtigt entstehen und ist dann wieder schwer aufzuheben. Für den Arbeitnehmer ist es dagegen schwer einzuschätzen, auf welche Leistungen er nun gefestigte Ansprüche hat.

In einem Arbeitsverhältnis gibt es verschiedene Rechtsquellen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen: Tarifverträge, der individuelle Arbeitvertrag und gesetzliche Vorschriften sind die wohl bedeutendsten. Aber auch aus der sogenannten betrieblichen Übung können bindende Regelungen entstehen.

Eine betriebliche Übung wird dann angenommen, wenn ein Zeit- und Umstandsfaktor erfüllt sind. Dies erinnert an das Rechtsinstitut der Verwirkung: Bei diesem kann ein an sich bestehendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden, wenn ein Zeit- und ein Umstandsmoment gegeben sind. Bei der betrieblichen Übung ist es umgekehrt, hier entsteht ein an sich nicht bestehendes Recht, wenn eine Leistung vorbehaltslos gewährt wurde (Umstandsfaktor) und dies über eine gewisse Dauer (Zeitfaktor) geschehen ist. „Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung“ weiterlesen

Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht

Die Möglichkeit, nachträglich Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags geltend zu machen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Besondere Problematiken ergeben sich, wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht.

Die juristischen Anforderungen an die arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu überschauen. Dabei müssen unter anderem Vorschriften aus dem BGB, aus dem Kündigungsschutzgesetz, aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. „Das Nachschieben von Kündigungsgründen im Arbeitsrecht“ weiterlesen

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers

Der Urlaub ist bekanntlich der schönste Teil der Arbeit. Und während viele Selbstständige und Freiberufler der Begriff nur vom Hörensagen kennen, ist der Urlaub des Arbeitnehmers gesetzlich unumstößlich verankert. Grundlage ist das „Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer“ (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG).

Trotzdem (oder gerade deswegen) gibt es viele Mythen und Missverständnisse, was den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern angeht. Diese wollen wir heute zumindest etwas aufklären.

Zunächst beginnen wir mit den beiden Grundregeln des deutschen Urlaubsrechts: „Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers“ weiterlesen