Sittensen-Urteil: Bundesgerichtshof muss entscheiden

Im Sittensen-Prozess haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Beide (also auch die Staatsanwaltschaft) wollen erreichen, dass der Verurteilte nunmehr freigesprochen wird.

Die Entscheidung darüber fällt in zweiter und letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser ist für die Revisionen gegen alle erstinstanzlichen Urteile der Strafkammern beim Landgericht (hier der Schwurgerichtskammer, weil es um ein Tötungsdelikt geht) zuständig.

Revision bedeutet eine reine Prüfung auf Rechtsfehler. Ob das Gericht die Tatsachen richtig festgestellt hat, wird nicht mehr geprüft; es werden also beispielsweise keine Zeugenaussagen wiederholt.

Kommt der BGH zu dem Schluss, dass aufgrund er festgestellten Tatsachen nur ein Freispruch in Betracht kommt, kann er diese Entscheidung unmittelbar selbst treffen. Sind andere Fehler durch das Gericht begangen worden, wird das Urteil in aller Regel ganz oder teilweise aufgehoben und der Fall an eine andere Kammer zurückverwiesen, um das Urteil neu zu fassen. Auch hiergegen kann wieder Revision eingelegt werden.

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