Auf anwalt.de habe ich zwei neue Rechtstipps veröffentlicht:
- Drogendelikte – Die Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Als Angeklagter vor Gericht – Teil III: Der weitere Verlauf der Verhandlung
Viel Spaß beim Lesen!
Rechtliche Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt – Meinungen, Urteile und Hintergründe für Juristen, Laien und Interessierte.
Auf anwalt.de habe ich zwei neue Rechtstipps veröffentlicht:
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Die nächsten sechs Werktage bin ich praktisch komplett abgemeldet. Ab heute bis zum Mittwoch der nächsten Woche werde ich vor der ersten Jugendkammer des Landgerichts München II meinen Mandanten verteidigen. Außer diesen Verhandlungstagen ist noch ein siebter Termin etwas später anberaumt – ob es diesen braucht oder ob es sogar noch mehr werden, wird sich im Laufe der Hauptverhandlung zeigen. Sicherheitshalber habe ich mir den Mai weitestgehend freigehalten.
Wir haben sechs Angeklagte, ca. 15 angeklagte Taten, mindestens 30 Zeugen und um die zehn Verteidiger. Solche Prozesse nennt man deswegen gemeinhin „Umfangsverfahren“.
Die Verhandlungen beginnen jeden Tag um 9:15 Uhr, Zeugen sind meist in engem Takt bis 15:30 Uhr geladen. Das bedeutet im Ergebnis „open end“, da es immer vorkommt, dass ein Zeuge etwas mehr zu sagen hat oder ausführlicher befragt wird als ursprünglich gedacht.
Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Teil eines Strafprozesses. Zwar hat ein guter Verteidiger bereits während des gesamten Ermittlungsverfahrens die notwendige Vorarbeit geleistet, um seinen Mandanten zu entlasten und dessen Sicht der Dinge darzulegen. Das Urteil wird aber maßgeblich vom Verlauf der Hauptverhandlung und den dort ermittelten Tatsachen bestimmt.
Die Situation im Gerichtssaal ist für den Angeklagten ungewohnt und oft auch furchteinflößend. Er weiß, dass das Ergebnis der Verhandlung über seine Zukunft und seine Freiheit entscheiden kann. Aber auch bei weniger schweren Delikten drohen unangenehme Geldstrafen, ein Eintrag im Führungszeugnis oder auch Konsequenzen für den Führerschein.
Den gesamten Artikel mit Hinweisen zur Vorbereitung auf Ihren Strafprozess finden Sie auf anwalt.de.
Die Hauptverhandlung ist, zumindest in der medialen Darstellung, die Sternstunde des Verteidigers: In einem feurigen Vortrag wird allen Anwesenden eingehämmert, was die Wahrheit war und welche Beweise wie zu deuten sind. Ein Überraschungszeuge nach dem anderen marschiert auf und leistet eine Aussage, die die gesamten Ermittlungen auf den Kopf stellt. In aller Regel kann der wahre Täter dann gleich im Gerichtssaal verhaftet werden.
Kaum etwas ist weiter weg von der Realität. Kaum ein Anwalt wird es schaffen, die Unschuld seines Mandanten nachzuweisen, geschweige denn jemand anderen zu überführen. Es kann immer nur darum gehen, so viele Zweifel an den Tatsachen zu begründen, dass die absolute Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten, die Grundlage der Verurteilung sein muss, nicht entsteht. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Hauptverhandlung“ weiterlesen