Die Top Ten für den Mai 2018

https://opfer-notruf.de/2018/05/08/ist-die-verhandlung-immer-oeffentlich/

https://jugendstrafrecht-faq.de/2018/05/28/welche-moeglichkeiten-der-bewaehrung-gibt-es-im-jugendstrafrecht/

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Der Fluch des Umfangsverfahrens

graphics-882726_640Die nächsten sechs Werktage bin ich praktisch komplett abgemeldet. Ab heute bis zum Mittwoch der nächsten Woche werde ich vor der ersten Jugendkammer des Landgerichts München II meinen Mandanten verteidigen. Außer diesen Verhandlungstagen ist noch ein siebter Termin etwas später anberaumt – ob es diesen braucht oder ob es sogar noch mehr werden, wird sich im Laufe der Hauptverhandlung zeigen. Sicherheitshalber habe ich mir den Mai weitestgehend freigehalten.

Wir haben sechs Angeklagte, ca. 15 angeklagte Taten, mindestens 30 Zeugen und um die zehn Verteidiger. Solche Prozesse nennt man deswegen gemeinhin „Umfangsverfahren“.

Die Verhandlungen beginnen jeden Tag um 9:15 Uhr, Zeugen sind meist in engem Takt bis 15:30 Uhr geladen. Das bedeutet im Ergebnis „open end“, da es immer vorkommt, dass ein Zeuge etwas mehr zu sagen hat oder ausführlicher befragt wird als ursprünglich gedacht.

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Das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz soll insbesondere Frauen vor Gewalttaten im Familien- und Bekanntenkreis schützen. Die weitreichenden Befugnisse, die Gerichte dafür haben, sind allerdings nicht unumstritten.

Hier finden Sie eine kurze Übersicht über das Gesetz und das Verfahren:

Seit wann gibt es das Gewaltschutzgesetz?

Das GewSchG wurde in dieser Form im Dezember 2001 erlassen und trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. „Das Gewaltschutzgesetz“ weiterlesen