Der Fluch des Umfangsverfahrens

graphics-882726_640Die nächsten sechs Werktage bin ich praktisch komplett abgemeldet. Ab heute bis zum Mittwoch der nächsten Woche werde ich vor der ersten Jugendkammer des Landgerichts München II meinen Mandanten verteidigen. Außer diesen Verhandlungstagen ist noch ein siebter Termin etwas später anberaumt – ob es diesen braucht oder ob es sogar noch mehr werden, wird sich im Laufe der Hauptverhandlung zeigen. Sicherheitshalber habe ich mir den Mai weitestgehend freigehalten.

Wir haben sechs Angeklagte, ca. 15 angeklagte Taten, mindestens 30 Zeugen und um die zehn Verteidiger. Solche Prozesse nennt man deswegen gemeinhin „Umfangsverfahren“.

Die Verhandlungen beginnen jeden Tag um 9:15 Uhr, Zeugen sind meist in engem Takt bis 15:30 Uhr geladen. Das bedeutet im Ergebnis „open end“, da es immer vorkommt, dass ein Zeuge etwas mehr zu sagen hat oder ausführlicher befragt wird als ursprünglich gedacht.

Im Strafverfahren kommt es auf die Verhandlung an

Das ist eben der Unterschied zu einem Zivilverfahren: Im Strafprozess findet die gesamte Erörterung des Sachverhalts vor Gericht statt. Dort wird alles, was passiert ist, minutiös rekonstruiert. Jeder, der irgendetwas dazu beitragen kann, wird als Zeuge gehört. Dafür spart man es sich als Verteidiger, vorgerichtlich seitenlange Schriftsätze zu produzieren. Denn das passiert im Zivilprozess – dort wird alles schriftlich dargelegt, die mündliche Verhandlung ist nur noch Makulatur.

Man kann mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass diese Verhandlungstermine jeweils den kompletten Arbeitstag ausfüllen werden. Das aufzuholen ist nicht so einfach und beansprucht die gesamte Kanzlei. Mit Personaleinsatz kann und muss man das etwas ausgleichen, teilweise über Kanzleimitarbeiter, teilweise aber auch über externe Rechtsanwälte – und so erklären sich dann die teilweise extrem wirkenden Terminsgebühren pro Verhandlungstag.

whatsapp-3012138_1920Andere Tätigkeit verschiebt sich in den Abend

Aber nicht alles lässt sich delegieren. Wenn ich ein laufendes Mandat habe, dann hilft es dem Mandanten recht wenig, wenn ich ihm erkläre: „Tut mir leid, Umfangsverfahren, irgendwann übernächste Woche bin ich wieder für Sie erreichbar.“ Also werden in den Abendstunden E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten beantwortet und verpasste Anrufe erwidert.

Das Umfangsverfahren ist ohne Zweifel ein Belastungstest – aber das ist nun einmal Berufsrisiko des Strafverteidigers. Falls meine Reaktionszeit in den nächsten Tagen etwas zu wünschen übrig lässt, kennen Sie jetzt den Grund. Aber es gibt ja auch noch das Wochenende.

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