Die Top Ten für den Mai 2018

https://opfer-notruf.de/2018/05/08/ist-die-verhandlung-immer-oeffentlich/

https://jugendstrafrecht-faq.de/2018/05/28/welche-moeglichkeiten-der-bewaehrung-gibt-es-im-jugendstrafrecht/

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Die Top Ten für den April 2018

BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127 / 14

https://verkehrsrecht-faq.de/2018/04/27/kann-man-auch-wegen-kleinerer-verkehrsverstoesse-den-fuehrerschein-verlieren/

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Zwei Jahre auf Bewährung wegen Einbruchsdiebstahls

LG_MuenchenNach zehn Monaten Untersuchungshaft nun zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung – damit ist gestern der sechstägige Prozess gegen meinen Mandanten vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts München II zu Ende gegangen. Er hatte vier gleichaltrigen Freunden dabei geholfen, drei Einbrüche in Schulen im Großraum München zu begehen und einige der erbeuteten Tablets zu verkaufen.

Meines Erachtens ein wirklich gerechtes Urteil, das weder die Taten verharmlost noch jungen Menschen den Weg in ein geregeltes Leben verbaut. „Wir sind davon überzeugt, dass Sie Ihre Lektion gelernt haben, weil Sie mich kennen lernen durften“, hat die Vorsitzende die Entscheidung begründet. Da kann man ihr nur zustimmen.

Für mich geht nach 15 Monaten ein Mandat zu Ende, das nicht nur juristisch gefordert hat, sondern auch menschlich anstrengend war. Es geht nicht ganz spurlos an einem vorbei, wenn man einen 19-Jährigen, den man immer nur als freundlich, zurückhaltend und anständig kennengelernt hat, davor bewahren muss, wieder ins Gefängnis zu gehen.

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Die Top Ten für den März 2018

https://vereinsrecht-faq.de/2018/03/duerfen-an-ehrenamtlich-taetige-mitglieder-aufwandsentschaedigungen-gezahlt-werden/

https://rechtshistorie.de/2018/03/20/warum-nehmen-die-bienen-eine-wichtige-stellung-im-bgb-ein/

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Fragen und Antworten zum Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Strafrecht für jüngere Beschuldigte. Es sieht insbesondere spezielle Rechtsfolgen vor, die auf Jugendliche zugeschnitten sind.

Insoweit ergeben sich einige bedeutende Abweichungen vom allgemeinen Strafrecht, die in jeder Lage des Verfahrens beachtet werden müssen. Deswegen sollte man auch im Jugendstrafrecht darauf achten, sich durch einen Strafverteidiger vertreten zu lassen, der sich mit der Materie auskennt und über ausreichende Erfahrung verfügt.

Für das Rechtsportal anwalt.de beantworte ich häufige Fragen zu dieser Thematik.

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen

Sex in der Erlebnisgrotte: Die Strafbarkeit von „Das gehört sich aber nicht!“

Was wurden nicht alles für Witze gemacht über das Augsburger Hallenbad-Sex-Urteil. Dass man für Geschlechtsverkehr in der „Erlebnisgrotte“ (!) verurteilt wird, lädt geradezu zu Wortspielen über Liebesspiele ein.

Das Landgericht hat in der Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts bestätigt, es ist nun (zumindest für die Angeklagten) rechtskräftig, da im Jugendstrafrecht gemäß § 55 Abs. 2 JGG jede Seite nur ein Rechtsmittel einlegen kann und dem Berufungsführer daher die Revision verwehrt ist. „Sex in der Erlebnisgrotte: Die Strafbarkeit von „Das gehört sich aber nicht!““ weiterlesen

Die juristische Aufarbeitung des Attentats von Sarajevo

Heute vor 100 Jahren fand das Attentat von Sarajevo statt. Franz Ferdinand von Österreich-Este, Kronprinz des österreichischen Kaisertums, und seine Ehefrau Sophie wurden vom Serben Gavrilo Princip erschossen. So willkommen dieser Anlass insbesondere für das preußisch-deutsche Reich war, einen Krieg zu beginnen, so bemerkenswert nüchtern war doch die juristische Reaktion seitens der Donaumonarchie.

Wenngleich es einen gewissen Drucks seitens der Militärs gab, die Täter vor ein Kriegsgericht zu stellen und im wahrsten Sinne des Wortes „kurzen Prozess“ zu machen, entschied man sich doch für eine ausschließlich an Recht und Gesetz orientierte Verfolgung der Verdächtigen. Und so fand die Verhandlung über den Mord am Thronfolger einer Weltmacht vor dem zivilen Kreisgericht in der Provinzstadt Sarajevo statt. „Die juristische Aufarbeitung des Attentats von Sarajevo“ weiterlesen