Die neueste Maasmission: Mord und Totschlag

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es wohl noch keinen Justizminister, der so sehr auf mediale Präsenz und so wenig auf rechtliche Substanz geachtet hätte wie Heiko Maas. Wenn er mal wieder ein monumentales Reformvorhaben ankündigt, dann wird dies in der Wissenschaft in erster Linie mit mildem Lächeln quittiert – es wird ja eh nicht viel rauskommen.

Nun hat er sich den Mord vorgenommen, genauer gesagt die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord. Die soll zwar bestehen bleiben, allerdings in besonderen Ausnahmefällen gemildert werden. Und an den Mordmerkmalen wird wohl auch etwas herumgeschraubt. Was dagegen bleiben wird, ist das ewige Dilemma dieses völlig verunglückten Mordparagraphen 211 StGB. Denn für eine ernsthafte Reform fehlt offenbar weiterhin der Wille – und das wäre auch nicht so plakativ wie das punktuelle Herumbasteln am Strafmaß. „Die neueste Maasmission: Mord und Totschlag“ weiterlesen

Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität

Von der Beleidigung über Landfriedensbruch und Diebstahl bis hin zur schweren sexuellen Nötigung – die Delikte, die in der Silvesternacht in Köln begangen worden sein könnten, führen quer durch das Strafgesetzbuch. Auch, wenn es noch keine gesicherten Informationen über den genauen Hergang gibt, steht doch eines fest: Bagatellkriminalität ist das nicht mehr.

Noch immer ist nicht klar, was in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Januar 2016 in der Kölner Innenstadt eigentlich passiert ist. Die Berichte über Anzahl, Hintergrund und Motivation der Täter sowie über die Art der begangenen Straftaten sind noch sehr unsicher. Demgegenüber gibt es aber bereits zahlreiche Forderungen, Schuldzuweisungen, politische Instrumentalisierungen und juristische Einschätzungen des Ganzen. „Die Kölner Silvesternacht – keine Bagatellkriminalität“ weiterlesen

Verschwörungstheorien als legitime Verteidigungsstrategie

In einem der letzten Beiträge ging es um die Frage, ob sich die Art und Weise, wie sich der Angeklagte im Prozess verteidigt, zu seinen Lasten auswirken kann, sich die Strafe also – im Falle einer Verurteilung – erhöht. Das Ergebnis war, dass ihm eine legitime Verteidigungsstrategie nicht zum Nachteil gereichen darf; und legitim ist eine Verteidigungsstrategie fast immer. Allerdings gilt das gezielte Verleumden von Zeugen als Straferschwerungsgrund.

Siehe zum Beispiel BGH, 2 StR 161/94: „Verschwörungstheorien als legitime Verteidigungsstrategie“ weiterlesen