Verschwörungstheorien als legitime Verteidigungsstrategie

In einem der letzten Beiträge ging es um die Frage, ob sich die Art und Weise, wie sich der Angeklagte im Prozess verteidigt, zu seinen Lasten auswirken kann, sich die Strafe also – im Falle einer Verurteilung – erhöht. Das Ergebnis war, dass ihm eine legitime Verteidigungsstrategie nicht zum Nachteil gereichen darf; und legitim ist eine Verteidigungsstrategie fast immer. Allerdings gilt das gezielte Verleumden von Zeugen als Straferschwerungsgrund.

Siehe zum Beispiel BGH, 2 StR 161/94: „Verschwörungstheorien als legitime Verteidigungsstrategie“ weiterlesen