Verteidigungslinien im Strafverfahren: Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist, zumindest in der medialen Darstellung, die Sternstunde des Verteidigers: In einem feurigen Vortrag wird allen Anwesenden eingehämmert, was die Wahrheit war und welche Beweise wie zu deuten sind. Ein Überraschungszeuge nach dem anderen marschiert auf und leistet eine Aussage, die die gesamten Ermittlungen auf den Kopf stellt. In aller Regel kann der wahre Täter dann gleich im Gerichtssaal verhaftet werden.

Kaum etwas ist weiter weg von der Realität. Kaum ein Anwalt wird es schaffen, die Unschuld seines Mandanten nachzuweisen, geschweige denn jemand anderen zu überführen. Es kann immer nur darum gehen, so viele Zweifel an den Tatsachen zu begründen, dass die absolute Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten, die Grundlage der Verurteilung sein muss, nicht entsteht.

Die Funktion der Hauptverhandlung ist es vor allem, ein vollständigeres Bild von den Beteiligten zu liefern als die bloßen Akten. Es ist eben ein Unterschied, ob man die Einlassung des Angeklagten als geschriebenen Text vor sich sieht oder er noch einmal selbst, mit seinen Worten und von Angesicht zu Angesicht, erklären kann. Bei vorbestraften Angeklagten, die den Sachverhalt bereits gestanden haben und bei denen es darum geht, ob doch noch einmal eine Geldstrafe in Frage kommt, muss dieser zeigen, dass er mehr ist als sein Bundeszentralregisterauszug.

Natürlich kann und muss ein Verteidiger auch eigene Zeugen benennen und andere Beweise präsentieren. Aber es empfiehlt sich in vielen Fällen, diese bereits in die staatsanwaltschaftlichen Akten zu bringen, damit sich der Richter schon im Zwischenverfahren damit auseinandersetzen muss. Im (seltenen) Idealfall wird er die Anklage deswegen schon gar nicht zulassen, in der Regel aber wenigstens gewisse Zweifel am Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft haben.

Zusammenfassend muss man natürlich durchaus anerkennen, dass die Hauptverhandlung ein Termin für einen gewissen „Showdown“ zwischen Staatsanwalt und Verteidiger sein kann. Und in manchen Fällen ist das auch die letzte realistische Chance des Angeklagten auf einen glimpflichen Ausgang. Sich aber gute Arguemnte dafür bis zur Hauptverhandlung „aufzusparen“, ist nur sehr selten sinnvoll.

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