Ein Schokoriegel vor Gericht

Heute mal wieder eine Schilderung aus der Praxis. Alle Angaben sind, wie immer, verfremdet bzw. anonymisiert.

Ein langjähriger Mandant meiner Kanzlei betreibt erfolgreich Einzelhandelsgeschäfte, in denen unter anderem Lebensmittel vertrieben werden. Er kennt sich damit wirklich gut aus, manche Details weiß er besser als ich.

Trotzdem wurde ihm nun von der Lebensmittelkontrollbehörde vorgeworfen, einen Schokoladenriegel falsch ausgezeichnet zu haben:

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Kurz und bündig: Wie sieht eigentlich ein Freispruch aus?

Unschuldig einer Straftat bezichtigt zu werden, ist für viele Menschen ein Horror. Umso wichtiger ist es dann, wenn ein solches Strafverfahren immerhin mit einem Freispruch endet, sodass zumindest formalrechtlich die Unschuld festgestellt wird.

So erging es auch einer Mandantin von mir, die vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Betrugs angeklagt war. Gegen einen Strafbefehl hatte ich für sie Einspruch eingelegt, sodass es zur mündlichen Verhandlung kam.

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Verteidigungslinien im Strafverfahren: Berufungsverhandlung

Die Berufungsverhandlung ist prinzipiell eine zweite Hauptverhandlung. Eine vollwertige zweite Chance auf einen Freispruch für den zuvor verurteilten Angeklagten stellt sie aber nicht dar. Dass das Berufungsgericht von der Bewertung des Ausgangsgerichts abweicht, kommt insgesamt relativ selten vor. Schließlich sind es im Wesentlichen die gleichen Beweise und Argumente, die vorgebracht werden.

Auch die Tatsache, dass man nun vor der Kleinen Strafkammer sitzt, ändert wenig. Zwar ist diese auch bei kleineren Delikten, die in der ersten Instanz vom Einzelrichter entschieden wurden, mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) besetzt. Tatsächlich gibt aber auch hier der vorsitzende Berufsrichter aufgrund seiner Erfahrung und seiner Ausbildung den Ton an. Die Schöffen haben aber in der Praxis – trotz gleichen Stimmgewichts – relativ wenig Einfluss auf das Urteil.

Positiv kann sich die zweite Verhandlung aber dann auswirken, wenn der Angeklagte eine positive Sozialprognose ermöglichen will. Diese kann dazu führen, dass eine Bewährungsstrafe statt einer Vollzugsfreiheitsstrafe verhängt wird. Auch kann wegen dieser Sozialprognose statt einer Haftstrafe doch noch eine Geldstrafe in Frage kommen.

Die Zeit zwischen erstinstanzlichem Urteil und Berufungsverhandlung eröffnet also die Chance, noch einmal seine Lebensverhältnisse zu ordnen und sich in besserem Licht zu präsentieren. Man kann sich eine Arbeit suchen, man kann seine Wohnverhältnisse klären (z.B. wenn Mietschulden bestehen oder man nur geduldeter Untermieter ist), man kann sich um Schadenswiedergutmachung bemühen, man kann eine Therapie beginnen, man kann verschiedene Stellen für weitere Hilfe aufsuchen usw. Und vor allem sollte man tunlichst vermeiden, sich in der Zwischenzeit erneut strafbar zu machen.

Wenn man diese Zeit praktisch bereits als „Bewährungszeit“ versteht, kann man hier sicher noch einige Punkte sammeln.

Für die Frage von Schuld oder Unschuld wird das aber in den seltensten Fällen eine große Bedeutung erlangen. Was man aber keinesfalls versuchen sollte, ist, deswegen die Beweislage für die zweite Verhandlung irgendwie selbsttätig zu „verbessern“. Durch die versuchte Beeinflussung von Zeugen oder gar durch die Fälschung von Beweisen kann man seine gerichtlichen Aussichten nicht nur verschlechtern, sondern riskiert sogar Untersuchungshaft.

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist, zumindest in der medialen Darstellung, die Sternstunde des Verteidigers: In einem feurigen Vortrag wird allen Anwesenden eingehämmert, was die Wahrheit war und welche Beweise wie zu deuten sind. Ein Überraschungszeuge nach dem anderen marschiert auf und leistet eine Aussage, die die gesamten Ermittlungen auf den Kopf stellt. In aller Regel kann der wahre Täter dann gleich im Gerichtssaal verhaftet werden.

Kaum etwas ist weiter weg von der Realität. Kaum ein Anwalt wird es schaffen, die Unschuld seines Mandanten nachzuweisen, geschweige denn jemand anderen zu überführen. Es kann immer nur darum gehen, so viele Zweifel an den Tatsachen zu begründen, dass die absolute Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten, die Grundlage der Verurteilung sein muss, nicht entsteht. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Hauptverhandlung“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren

Das Zwischenverfahren dient dazu, dass das Gericht Anklagen aussortieren kann, die offentlich schlecht begründet sind, also unzureichende Beweise präsentieren oder eine Sachlage schildern, die keinen Straftatbestand erfüllt. Das kommt allerdings sehr selten vor. Die Staatsanwaltschaft ist erfahren genug, um zu wissen, wie eine rechtlich einwandfreie Anklage verfasst sein muss. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Zwischenverfahren“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren: Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren prüft die Staatsanwaltschaft, meist unter weitgehender Mitwirkung der Polizei, den Tatvorwurf. Es werden der Beschuldigte, der Geschädigte sowie Zeugen vernommen. Beweise werden gesichert und zu den Akten genommen. In diesem Verfahrensabschnitt entsteht das Bild der angezeigten Handlung, das das gesamte spätere Verfahren prägen wird. Allein schon deswegen ist es wichtig, dass der Beschuldigte und sein Verteidiger frühzeitig durch Schiftsätze und Erklärungen ihre Sicht der Dinge darlegen, damit diese nicht ganz untergeht. „Verteidigungslinien im Strafverfahren: Ermittlungsverfahren“ weiterlesen

Verteidigungslinien im Strafverfahren

Im Strafverfahren stellt sich für den Beschuldigten häufig die Frage, wann man besonders aktiv sein muss, um ein für sich günstiges Ergebnis, am besten natürlich einen Freispruch, zu erreichen.

Dabei herrscht nicht selten die Vorstellung vor, von der Staatsanwaltschaft können man grundsätzlich nichts erwarten, da diese der Gegner jedes Beschuldigten sei und in diesem grundsätzlich nur einen üblen Verbrecher sehe. Im Gericht hingegen sitze ein gütiger und völlig neutraler Richter, der es immer schafft, die Wahrheit ans Licht zu bringen. „Verteidigungslinien im Strafverfahren“ weiterlesen

Fall Peggy: Schuldspruch gegen Freispruch

Im Fall Peggy wurde Ulvi K. zunächst vom einen Gericht als Mörder verurteilt, dann vom anderen freigesprochen. Wie kann es nun sein, dass derselbe Sachverhalt derart gegensätzlich bewertet wird? Wenn die Entscheidungen so unterschiedlich ausfallen, ist es dann nicht von Vornherein ein Glücksspiel, welchen Richter man bekommt? „Fall Peggy: Schuldspruch gegen Freispruch“ weiterlesen