Werbung auf dem Aktendeckel

anonymWenn man als Angeklagter vor Gericht steht, will man sich ungern mit vollem Namen und Photo in der Lokalpresse wiederfinden. Zumindest in medial interessanten Prozessen klicken vor Verhandlungbeginn aber gern mal die Kameras. Gemeinhin bekommt man einen netten Tarnnamen zugedacht und das Bild wird verpixelt oder mit einem schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Wer der Journaille nicht traut, hält sich daher sicherheitshalber irgendetwas vor das Gericht.

Als Verteidiger gibt man dem Mandanten dafür normalerweise einen Aktenhefter, der das Antlitz recht effektiv verbirgt. In letzter Zeit haben nun einige Kollegen die Idee entwickelt, diese Aktenhefter gut sichtbar mit dem Namen der Kanzlei zu beschriften, um sich bekannt zu machen.

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anwalt.de – Drogen und Hauptverhandlung

Auf anwalt.de habe ich zwei neue Rechtstipps veröffentlicht:

Viel Spaß beim Lesen!

Als Angeklagter vor Gericht – Teil I: Die Vorbereitung

Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Teil eines Strafprozesses. Zwar hat ein guter Verteidiger bereits während des gesamten Ermittlungsverfahrens die notwendige Vorarbeit geleistet, um seinen Mandanten zu entlasten und dessen Sicht der Dinge darzulegen. Das Urteil wird aber maßgeblich vom Verlauf der Hauptverhandlung und den dort ermittelten Tatsachen bestimmt.

Die Situation im Gerichtssaal ist für den Angeklagten ungewohnt und oft auch furchteinflößend. Er weiß, dass das Ergebnis der Verhandlung über seine Zukunft und seine Freiheit entscheiden kann. Aber auch bei weniger schweren Delikten drohen unangenehme Geldstrafen, ein Eintrag im Führungszeugnis oder auch Konsequenzen für den Führerschein.

Den gesamten Artikel mit Hinweisen zur Vorbereitung auf Ihren Strafprozess finden Sie auf anwalt.de.

Die Verwertbarkeit früherer Aussagen

Wenn der Angeklagte oder ein Zeuge im Ermittlungsverfahren zunächst aussagen, dann aber in der Hauptverhandlung von ihrem Weigerungsrecht Gebrauch machen, stellt sich die Frage, ob und wie diese Aussagen trotzdem verwertbar sind. Dabei ergeben sich verschiedene Antworten, je nachdem, ob es sich um den Angeklagten, einen „normalen“ Zeugen, einen Zeugen mit Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (v.a. Angehörige) oder einen Zeugen mit Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (der sich also selbst belasten müsste) handelt.

Der Stand der Rechtsprechung lässt sich in folgender Tabelle darstellen:

Verlesung Vorhalt Vernehmung Verhörperson
Angeklagter Nur Richter, 254 I. Immer zulässig. Immer zulässig.
Zeuge
(§ 52)
Nein, § 252. Bei Weigerung ist jede weitere Vernehmung unzulässig, Vorhalt daher unnötig. Bei Aussage gilt 253 (siehe unten). Nur Richter, nur sofern Belehrung nach 52 III.
Zeuge
(§ 55)
Grds unzulässig, 250 S. 2. Ausnahme bei lediglich teilweiser Aussageverweigerung. Bei Weigerung ist jede weitere Vernehmung in diesem Punkt unzulässig, Vorhalt daher unnötig. Bei Aussage gilt 253 (siehe unten). Immer zulässig.
sonstiger
Zeuge
Grds unzulässig, 250 S. 2. Ausnahme bei unmöglicher Vernehmung, 251 I Nr. 2. An sich kein Vorhalt nötig, da ohnehin umfassende Aussagepflicht, bei Weigerung Verlesung. Möglich aber bei Erinnerungslücken oder Widerspruchen, 253. Immer zulässig.

Die Einlassung des Angeklagten als Strafzumessungskriterium

Die Gretchenfrage des Strafprozesses war lange Zeit „Darf der Angeklagte lügen?“. Die Betonung liegt auf „war“, denn heute ist im Wesentlichen Ruhe in die Diskussion eingekehrt, wenngleich sie noch nicht wirklich beendet ist. Klar ist aber, dass es keine Norm gibt, die es dem Angeklagten verbieten würde, zu lügen. Die Strafvorschriften gegen Falschaussage (§ 153 StGB) und Meineid (§ 154 StGB) gelten nur für Zeugen und Sachverständige und eine Vorschrift wie § 138 Abs. 1 ZPO, die die Wahrheitspflicht der Parteien im Zivilprozess festlegt, gibt es in der Strafprozessordnung nicht.

Der Angeklagte kann sich also grundsätzlich keine neuen juristischen Probleme einhandeln, wenn er im Prozess gegen ihn selbst lügt. Das Lügen könnte aber eventuell ein Strafschärfungsgrund sein. „Die Einlassung des Angeklagten als Strafzumessungskriterium“ weiterlesen

Neues Projekt: Beschuldigten-Notruf

Unter www.beschuldigten-notruf.de stellen wir ab sofort Fragen und Antworten zum Ablauf eines Strafverfahrens zusammen. Dieses Angebot soll sowohl Beschuldigten helfen, ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können, als auch interessierten Bürgern Informationen zum Strafrecht geben.

Wir wünschen viele Einsichten und Erkenntnisse!