Das Wesen des Beamtentums

Beamte stellen das Rückgrat der Verwaltung dar.
Beamte stellen das Rückgrat der Verwaltung dar.
In der politischen Diskussion wird immer wieder eingewandt, Beamte bekämen ja mehr Pension als normale Rentner, obwohl sie nichts in die entsprechenden Kassen einzahlen.

Zum einen kann man das alleine nicht betrachten, sondern muss das gesamte Beamtenverhältnis sehen: Ob die Pension jetzt hoch, niedrig oder genau angemessen ist, ist keine isolierte Frage, sondern kann nur zusammen mit den übrigen Bezüge des Beamten betrachtet werden. Wer sich für die Anstellung als Beamter entscheidet, entscheidet sich für das „Gesamtpaket“ von der Verbeamtung bis zum Pensionseintritt und darüber hinaus bis zum Lebensende.

Zum anderen ist das Beamtenverhältnis kein normales Arbeitsverhältnis. Dem Berufsbeamtentum (das durch Art. 33 GG besonders geschützt ist und sogar Verfassungsrang erhält) liegt ein archiasches, bis ins antike Rom zurückgehendendes Prinzip zugrunde: Demnach sollten alle Staatsämter Ehrenämter sein. Wer für den Staat arbeite, wolle dafür kein Gehalt. Weil es sich aber von einem Ehrenamt schlecht leben lässt, kam man bald zu dem Schluss, dass man diesen Amtsträgern im Gegenzug ihr Leben finanzieren müsse.

Dieses Alimentationsprinzip bedeutet aber gerade nicht eine Bezahlung des Beamten für seine Arbeit. Er arbeitet weiter umsonst, bekommt aber also Entschädigung dafür, dass er keiner bezahlten Arbeit nachgehen kann, seinen Lebensunterhalt vom Staat finanziert. Diese Betrachtung hat natürlich mit der heutigen Realität nicht mehr viel zu tun. Aber sie erklärt, warum bspw. die Bezüge mit der Dienstzeit steigen und nicht von der individuellen Leistung abhängen, warum es Lohnfortzahlung auch in Situationen gibt, in denen Angestellte nichts mehr bekommen, etc.

Dazu kommt dann noch eine besondere Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Staat, also seinem Dienstherrn. Daraus folgt bspw. das allgemein bekannte Streikverbot für Beamte. Die Treue erstreckt sich aber nicht nur auf die dienstliche Tätigkeit, sondern weit gehend auch auf das Privatleben des Beamten. Das geht deutlich über die Loyalität hinaus, die ein Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangen kann.

Umgekehrt ist die einmal erfolgte Verbeamtung grundsätzlich eine Anstellung auf Lebenszeit, die nur in ganz besonderen Fällen wie schwer wiegenden Verfehlungen aufgehoben werden kann.

Das Beamtenverhältnis ist also kein Arbeitsverhältnis, die Verbeamtung ist kein Abschluss eines Arbeitsvertrags und die Pension ist keine Rente.

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