SWR: „Albtraum Ferienlager?“

Albtraum Ferienlager? Der SWR hat sich an einer Reportage versucht.
Albtraum Ferienlager? Der SWR hat sich an einer Reportage versucht.
Unter dem schon recht unverhohlenen Titel „Albtraum Ferienlager?“ berichtet das SWR über die angeblichen Zustände bei Kinder- und Jugendreisen. Der Beitrag ist (zumindest derzeit) in der Mediathek abrufbar: https://www.ardmediathek.de/video/vollbild-recherchen-die-mehr-zeigen/albtraum-ferienlager/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwOTU1NDQ

Der Untertitel legt dann das Fragezeichen, das im Titel noch eine offene Perspektive suggeriert, endgültig ab:

Anbieter von Kinder- und Jugendreisen versprechen Abenteuer im Sommer: Zelten ohne Eltern im Ausland oder Urlaub auf dem Bauernhof. Ein verlockendes Angebot für wenig Geld. Doch unsere Undercover-Recherche offenbart Schattenseiten von Feriencamps: Ungeschultes Personal, Alkoholmissbrauch und sexuelle Übergriffe auf Minderjährige.

Da dies auch in den juristischen Bereich geht, habe ich mich damit näher auseinandergesetzt:

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Eines Paketes lange Reise nach Berlin

Gerichtsakten werden meist noch ganz klassisch per Post verschickt.
Gerichtsakten werden meist noch ganz klassisch per Post verschickt.
Zu meiner Tätigkeit als Anwalt für Verfassungsbeschwerden gehört es, dass Akten durch die Gegend geschickt werden. Will sich ein Mandant nicht mit einem Urteil zufrieden geben, lege ich für ihn die Verfassungsbeschwerde ein und sende dem Bundesverfassungsgericht die Akten des vorherigen Verfahren zu, damit es sich selbst ein Bild davon machen kann, was in diesem Verfahren passiert ist und ob meine Verfassungsbeschwerde wirklich begründet ist.

Dafür fordere ich in der Regel die Akten beim zuvor tätigen Gericht an, die mir dann (selten) elektronisch oder (häufig) per Post zugeschickt werden. Das funktioniert alles recht gut, auch bei Gerichten, die irgendwo weit weg in anderen Bundesländern gelegen sind. Ich fordere per beA die Akteneinsicht an, nach ein paar Tagen kommen die Akten, mein Büro scannt sie, anschließend wird alles wieder verpackt und zurückgesandt. Wenn es gut läuft, hat das Gericht nach ca. einer Woche die Akten wieder, mehr als zwei Wochen dauert es normalerweise nie.

Drei Postwege voller Pannen

Bei einem Verfahren, das bei einem Berliner Amtsgericht und anschließend beim Landgericht verhandelt wurde, lief aber gar nichts normal. Und das lag, wie ich auch als überzeugter Bayer zugeben muss, nicht an Berlin.

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Kann ein Zeuge einen Befangenheitsantrag stellen?

Diese Frage hat sich vor Kurzem in einer Online-Diskussion ergeben. Ich selber habe sie mir bisher noch nie gestellt, weil sie sich in aller Regel auch nicht ergibt.

Einen Befangenheitsantrag, also einen Antrag auf Auswechslung eines nicht neutralen Richters, stellen normalerweise die am Prozess beteiligten Personen.

So sagt § 24 Abs. 3 StPO auch recht deutlich:

Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu.

§ 42 Abs. 3 der ZPO ist hingegen etwas schwammiger:

Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.

Die Formulierung „in jedem Fall“ schließt jedenfalls nicht aus, dass auch andere Personen dieses Recht haben könnten.

Wenn man nach Sinn und Zweck des Befangenheitsantrags geht, wäre wohl zu differenzieren: „Kann ein Zeuge einen Befangenheitsantrag stellen?“ weiterlesen

Die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz

Im Luftverkehr spielt die Zuverlässigkeit der Beschäftigten eine besondere Rolle.
Im Luftverkehr spielt die Zuverlässigkeit der Beschäftigten eine besondere Rolle.
Heute stelle ich etwas ungewohnt eine einzelne Rechtsnorm vor, die auch gar nicht aus dem Verfassungsrecht stammt. Es handelt sich um § 7 Abs. 1a des Luftsicherheitsgesetzes. Das klingt nach einem recht abseitigen Rechtsgebiet und das ist es prinzipiell auch.

„Das Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen“, sagt dessen § 1. Es wurde vor allem durch die Anschläge vom 11. September 2001 motiviert und trat – damals waren Gesetzgebungsakte noch langwierig und gründlich – Anfang 2005 in Kraft.

Eine Kernregelung ist die in § 7 vorgesehene Zuverlässigkeitsüberprüfung von allen Personen, die etwas mit dem Luftverkehr zu tun haben. Und „zu tun haben“ ist wirklich extrem weit gefasst. § 7 Abs. 1 legt fest, dass dieser Personenkreis Piloten über Flughafenmitarbeiter bis hin zu Mitglieder bestimmter Flugvereine und bspw. auch Schülerpraktikanten umfasst.

In Abs. 1a der Vorschrift wird dann geregelt, wie die Zulässigkeit überprüft wird. Diesen Absatz will ich zunächst einmal im Volltext vorstellen:

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Layla, Mimikama und der Quatschjura-Spezialist

Layla – muss man aktuell mehr sagen?

Weil die Welt derzeit zu harmonisch und zu langweilig ist, wird nun über ein Lied diskutiert, das bisher wohl die wenigsten Menschen über 30 und unter einem Promille kannten.

Das Lied "Layla" wurde auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg verboten. Und das soll nur Privatsache sein?
Das Lied „Layla“ wurde auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg verboten. Und das soll nur Privatsache sein?
Das Thema hat seinen Weg aus den Bierzelten bis hin zum Bundesjustizminister gefunden, der bekanntlich Mitglied der FDP (scherzhaft auch „die Liberalen“ genannt) ist. Als solcher hat er sich auf Twitter gegen behördliche Verbote des Liedes gewandt.

Das wiederum hat das Faktencheckportal Mimikama, das normalerweise gute Hintergrundinformationen liefert, im juristischen Bereich aber nicht immer ganz treffsicher ist, auf den Plan gerufen. Der dortige juristische Universalsachverständige ist der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der wohl eigentlich aus dem Medienrecht kommt, sich aber gerne zu jedem denkbaren Rechtsbereich äußert. Ein Lieblingswort des Kollegen ist „Quatschjura“, was wohl ausdrücken soll, dass er einer bestimmten Ansicht nicht zustimmt. Auch die Aussage von Bundesjustizminister Buschmann soll hier „Quatschjura“ sein.

Was stimmt nun?

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Warum man besser keine Witze mehr macht

Seine Sendung wäre heute nicht mehr möglich.
Seine Sendung wäre heute nicht mehr möglich.
Früher war ein Witz eben ein Witz. Man hat gelacht und dann war der Witz vorbei. Heute steht jede Bemerkung automatisch in Bezug zur gesamten Weltgeschichte und zur Gesellschaft an sich.

Früher konnte einem ein Witz gefallen oder auch nicht. Heute muss man sich nur beleidigt oder angegriffen fühlen und kann – entsprechende Reichweite vorausgesetzt – eine Staatsaffäre daraus machen.

Früher konnte man einen Witz als originell oder platt einstufen. Heute gibt es viele – teilweise selbst durchaus witzige – Begriffe dafür, dass der Witz zu einer per se verbotenen Kategorie gehört.

Und schließlich wurde auch das Strafrecht für Meinungsäußerungsdelikte noch derart ausgeweitet, dass es auch offensichtliche Scherze immer mehr kriminalisiert und man am besten gar nichts mehr sagt.

Vertretung gegen eine Verfassungsbeschwerde

Bisher war ich fast ausschließlich bei der Vertretung einer Verfassungsbeschwerde tätig: Ein Bürger ist mit einem Urteil (oder seltener: mit einem Gesetz) nicht zufrieden und legt hiergegen Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ein, in der ich für ihn erkläre, warum das Urteil gegen seine Grundrechte verstößt.

In letzter Zeit hat aber auch die Vertretung gegen eine Verfassungsbeschwerde an Bedeutung gewonnen. Hier hat der Mandant vor den Fachgerichte zwar gesiegt und dort (zumindest überwiegend) bekommen, was er wollte. Nun will sich aber umgekehrt der Gegner nicht damit zufrieden geben und legt seinerseits Verfassungsbeschwerde ein.

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