Selbstjustiz im Gerichtssaal – der Fall Marianne Bachmeier

Klaus Grabowski hatte im Jahr Mai 1980 die 7-jährige Anna Bachmeier ermordet und zuvor möglicherweise sexuell missbraucht. Im Strafprozess gegen Grabowski erschoss die Mutter des Mordopfers den Täter mit acht Schüssen in den Rücken. Nun war sie es, die angeklagt wurde.

Zunächst erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen heimtückischen Mordes, da Grabowski im Gerichtssaal arglos gewesen sein, also keinen Angriff erwartet hatte. Die Strafe für Mord ist zwingend lebenslänglich – mildernde Umstände sind irrelevant, auch kann das Gericht keinen minder schweren Fall mit geringerem Strafmaß feststellen.

Das Schwurgericht beim Landgericht Lübeck verurteilte sie schließlich nur wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags hat das Gericht einen gewissen Spielraum bei der Strafzumessung und kann damit für den Angeklagten sprechende Gesichtspunkte berücksichtigen. Innerhalb des Strafrahmens von fünf bis zu fünfzehn Jahren verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, blieb also insgesamt im unteren Bereich.

Nach Verbüßung von drei Jahren wurde Frau Bachmeier aufgrund der Halbstrafenregelung entlassen.

Der Einbrecher von Hofheim

Im hessischen Hofheim (Main-Taunus-Kreis) hat der Mieter einer Wohnung sich mit einem Faustschlag gegen einen 17-jährigen Einbrecher zur Wehr gesetzt. Dieser hat sich dabei Nase und Kiefer gebrochen. Deswegen wurde er, wie es in verschiedenen Medienberichten heißt, wegen Körperverletzung „angezeigt“.

Tatsächlich musste er gar nicht mehr angezeigt werden, da die Polizei schon vor Ort war, es wurde also ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Auch dann, wenn eine Notwehrsituation vorliegen könnte, wird zunächst ermittelt – denn es muss eben festgestellt werden, was tatsächlich passiert ist. Dieser Vorgang ist also nichts Skandalöses, sondern eine ganz normale Vorgehensweise.

Bei den Ermittlungen wurde nach wenigen Monaten herausgefunden, dass der Hausbewohner durch Notwehr gerechtfertigt war. Das Verfahren wurde daher eingestellt, an ihm bleibt keinerlei Schuldvorwurf hängen. Insofern gibt es also keinen Grund, die Justizbehörden zu kritisieren.

Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB) wird, wie der Name schon sagt, ein Werk gefordert. Ein Werk ist ein bestimmter Erfolg, der Kunde zahlt also nur für das vertraglich festgesetzte Ergebnis. Das können beispielsweise Handwerkerarbeiten sein, aber auch der Plan eines Architekten, die Beförderung mit Verkehrsmitteln, ein Sachverständigengutachten oder das Programmieren von Software.

Ohne Abnahme kein Werklohnanspruch

Der Werkvertrag ist selbstverständlich in aller Regel entgeltlich, das sagt schon § 632, ist normalerweise aber auch im Vertrag selbst vereinbart. Etwas ungewöhnlich geregelt ist dagegen die Frage, wann der Unternehmer seine Entlohnung verlangen kann. § 641 Abs. 1 BGB sagt, dass die Vergütung bei der Abnahme fällig wird. Abnahme ist laut einer dieser herrlichen zivilrechtlichen Definitionen die „körperliche Entgegennahme des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß“. Der Kunde schaut sich das fertige Werk also an, sagt „Ja, passt“ und erst dann bekommt der Unternehmer sein Geld. „Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag“ weiterlesen

Rechtliches zu Weihnachten

Zum Frohen Fest kümmern wir uns heute einmal um die rechtlichen Aspekte Weihnachtens: „Rechtliches zu Weihnachten“ weiterlesen

Der Entwurf des Juristinnenbunds zum Sexualstrafrecht

Das deutsche Sexualstrafrecht blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Allein die ursprüngliche Überschrift des 13. StGB-Abschnitts „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“ zeigt eine völlig andere Schwerpunktsetzung als die heutige Schutzrichtung der „sexuellen Selbstbestimmung“. Hinzu kommt, vor allem in den letzten Jahren, der Versuch, möglichst jede Handlung zu kriminalisiere, die in irgendeiner Form als „Missbrauch“ empfunden wird. Das Ergebnis dieser permanenten gesetzgeberischen Arbeit zur Umgestaltung und Erweiterung hat ein riesiges, unsystematisches Geflecht von Forderungen hervorgebracht. „Der Entwurf des Juristinnenbunds zum Sexualstrafrecht“ weiterlesen

Weitere Weihnachtsgeschichten

Aus Anlass des äußerst besinnlichen gestrigen Beitrags bin ich von verschiedenen Lesern darauf hingewiesen worden, dass es noch zahlreiche weitere juristische Weihnachtsgeschichten gibt. Daher heute der Link auf eine (sicher noch nicht vollständige) Sammlung juristischer Erzählungen rund um den Beginn der Christenheit:

http://www.jurablogs.com/go/juristische-weihnachtsgeschichten-im-selbstleseverfahren

Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO

Im letzten Artikel ging es um die Präklusion an sich und um die Bestimmungen des § 296 Abs. 2, der aufgrund seiner recht unverbindlichen Formulierung eher selten zum Zug kommt.

Praktisch höchst bedeutsam ist dagegen § 296 Abs. 1:

Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

„Die Präklusion nach § 296 Abs. 1 ZPO“ weiterlesen

Gesetzbuch, Gesetz, Ordnung, Verordnung

Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten staatlicher Rechtsnormen: Gesetze und Verordnungen. Gesetze werden durch den Gesetzgeber, also durch Bundestag und Bundesrat bzw. durch die Landtage, verabschiedet. Verordnungen erlässt die Bundes- oder Landesregierung oder ein einzelnes Ministerium aufgrund einer in einem Gesetz eingeräumten Befugnis. Während ein Gesetz in Grundrechte eingreifen kann, darf eine Verordnung dies nur, wenn der Grundrechtseingriff bereits im Gesetz vorgesehen ist. Allgemein gesagt muss das Gesetz alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und darf diese nicht der Regierung überlassen.

Das sind in erster Linie staatsorganisationsrechtliche Gesichtspunkte. Für den Bürger macht es praktisch keinen Unterschied, ob eine bestimmte Regelung nun in einem Gesetz oder in einer Verordnung zu finden ist. Trotzdem kann es manchmal nicht uninteressant sein, ob eine bestimmte Rechtsnorm nun ein Gesetz oder eine Verordnung ist. So viel kann man dazu sagen: Der Name der Rechtsnorm alleine hilft nicht unbedingt weiter. „Gesetzbuch, Gesetz, Ordnung, Verordnung“ weiterlesen