Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion

Wer mit Waren handelt oder Leistungen anbietet, stellt sich häufig die Frage, wie er seine Haftung für Mängel eindämmen kann.

Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich vor, dass der Anbieter für Mängel haften muss, beim Kaufvertrag gemäß § 437, beim Mietvertrag gemäß §§ 536 und 536a und beim Werkvertrag gegen § 634 BGB. Allgemein gelten die §§ 280 bis 288 und 323 für alle Verträge und sehen weitgehende Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bei Mängeln vor. „Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion“ weiterlesen

Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB) wird, wie der Name schon sagt, ein Werk gefordert. Ein Werk ist ein bestimmter Erfolg, der Kunde zahlt also nur für das vertraglich festgesetzte Ergebnis. Das können beispielsweise Handwerkerarbeiten sein, aber auch der Plan eines Architekten, die Beförderung mit Verkehrsmitteln, ein Sachverständigengutachten oder das Programmieren von Software.

Ohne Abnahme kein Werklohnanspruch

Der Werkvertrag ist selbstverständlich in aller Regel entgeltlich, das sagt schon § 632, ist normalerweise aber auch im Vertrag selbst vereinbart. Etwas ungewöhnlich geregelt ist dagegen die Frage, wann der Unternehmer seine Entlohnung verlangen kann. § 641 Abs. 1 BGB sagt, dass die Vergütung bei der Abnahme fällig wird. Abnahme ist laut einer dieser herrlichen zivilrechtlichen Definitionen die „körperliche Entgegennahme des Werks als im Wesentlichen vertragsgemäß“. Der Kunde schaut sich das fertige Werk also an, sagt „Ja, passt“ und erst dann bekommt der Unternehmer sein Geld. „Die Problematik der Abnahme beim Werkvertrag“ weiterlesen

Grundkonstellationen des AGB-Rechts

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die formelle und inhaltliche Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, hängt auch von der Rechtsnatur der Beteiligten ab. Je nachdem, ob es sich um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt, sind die Rechtsfolgen etwas unterschiedlich:

1. Verwender ist Verbraucher, Vertragspartner ist Verbraucher

Standardfall, unmittelbare Anwendung der §§ 305 bis 309. Mehr dazu: http://bgb-faq.de/2015/07/12/gilt-das-agb-recht-auch-zwischen-verbrauchern/ „Grundkonstellationen des AGB-Rechts“ weiterlesen

Die Umsatzsteuer-ID des Bundestags

Ein Blick auf das Impressum der Internetseite des Deutschen Bundestags hat bei manchem gewisse Irritationen ausgelöst. Dort ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verzeichnet, nämlich DE 122119035. Über diese Zahlenkombination wird gemeinhin die Zahlung der Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) abgewickelt und kontrolliert. Damit sollen Betrügereien mit der Mehrwertsteuer, zum Beispiel indem Firmen sich Umsatzsteuern erstatten lassen, die nie gezahlt wurden, verhindert werden. Wofür braucht aber nun ein Parlament eine derartige Nummer, die doch eigentlich nur Unternehmen benötigen? Machen unsere Volksvertreter etwa krumme Erwerbsgeschäfte, während sie doch eigentlich für ihre Wähler arbeiten sollen? „Die Umsatzsteuer-ID des Bundestags“ weiterlesen