Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion

Wer mit Waren handelt oder Leistungen anbietet, stellt sich häufig die Frage, wie er seine Haftung für Mängel eindämmen kann.

Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich vor, dass der Anbieter für Mängel haften muss, beim Kaufvertrag gemäß § 437, beim Mietvertrag gemäß §§ 536 und 536a und beim Werkvertrag gegen § 634 BGB. Allgemein gelten die §§ 280 bis 288 und 323 für alle Verträge und sehen weitgehende Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bei Mängeln vor. „Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion“ weiterlesen

Grundkonstellationen des AGB-Rechts

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die formelle und inhaltliche Klauselkontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, hängt auch von der Rechtsnatur der Beteiligten ab. Je nachdem, ob es sich um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt, sind die Rechtsfolgen etwas unterschiedlich:

1. Verwender ist Verbraucher, Vertragspartner ist Verbraucher

Standardfall, unmittelbare Anwendung der §§ 305 bis 309. Mehr dazu: http://bgb-faq.de/2015/07/12/gilt-das-agb-recht-auch-zwischen-verbrauchern/ „Grundkonstellationen des AGB-Rechts“ weiterlesen