Die Top Ten für den Juni 2016

Auf urteilsbesprechungen.de ging es um den Beschluss des Oberlandesgerichts München (29 W 542/16), der die Verpflichtungen von Filehostern nach erfolgter Abmahnung bzw. Unterlassungsverurteilung näher ausgeführt hat.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden im Alltagsleben synonym verwendet. Dass es dagegen ein großer Unterschied ist, ob man die Fahrerlaubnis oder nur den Führerschein verliert, erklären die Verkehrsrecht-FAQ. „Die Top Ten für den Juni 2016“ weiterlesen

Die Prozessmaximen der ZPO

Prozessmaximen sind Verfahrensgrundsätze, die den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens bestimmen. Sie werden gesetzlich vorgegeben uns bestimmen so den Charakter des Gerichtsprozesses. Im Zivilprozess sind Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) beteiligt, es klagt also z.B. ein Mensch gegen eine GmbH, ein Verein gegen eine Stiftung oder eine GbR gegen eine Kommanditgesellschaft. Der Staat mischt hier, im Gegensatz zum Straf- oder Verwaltungsrecht, überhaupt nicht mit. Dies hat auch Auswirkungen auf die Grundentscheidungen des Zivilprozessrechts, das im Wesentlichen durch die Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt wird, und dessen Prozessmaximen.

Derzeit sind wohl sieben Prozessmaximen anerkannt, wobei die genaue Aufzählung, die Abgrenzung und die Bedeutung in vielerlei Hinsicht umstritten sind. Wir haben uns an dem orientiert, wie die Praxis, also die deutschen Zivilgerichte, verfährt: Die erste Prozessmaxime liefert die Grundlage dafür, dass der Prozess überhaupt eingeleitet wird und bestehen bleibt. Der zweite bis vierte Grundsatz beinhaltet verfahrensrechtliche Garantien für die Beteiligten. Und die fünfte, sechste und siebte Maxime legen fest, wie verhandelt wird. „Die Prozessmaximen der ZPO“ weiterlesen