Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

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Die Top Ten für den November 2016

pretzel-1690191_640Feste sind eine wichtige Aktivität für viele Vereine. Natürlich darf auch die Verköstigung der Gäste da nicht fehlen. Aber darf dabei auch Alkohol ausgeschenkt werden? Mehr dazu auf vereinsrecht-faq.de.

Wann darf der Elternbeirat an bayerischen Schulen mitentscheiden oder zumindest mitreden? Diese Fragen beantworten wir auf einer unserer neuen Seiten.

Im BGB spielt die Verjährung eine große Rolle. Aber was ist nochmal der Unterschied zwischen normaler Verjährungshemmung und Ablaufhemmung?

Leiharbeit ist ein brisantes Thema im Arbeitsrecht, aber auch in der politischen Diskussion. Dabei muss man aber zwischen echter und unechter Leiharbeit unterscheiden.

Die Mietrecht-FAQ beschäftigen sich mit der Berechnung der Wohnungsgröße und den Folgen, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart.

Im Sachenrecht haben wir uns mit einigen kleineren Fragen rund um das Recht zum Besitz auseinandergesetzt.

Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist manchmal nicht so leicht zu klären. Gesellschaftsrecht-FAQ stellt dar, wie ein Rückgriff bei der Verursachung eines Schadens aussehen kann.

test-986769_1280Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (Az. 7 ZB 16.184 vom 26.09.2016) hat ein Urteil zur Prüfungsanfechtung gefällt: Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Korrektor positive und negative Aspekte der Arbeit gegenüber stellt und zu dem Schluss kommt, dass die Arbeit trotz brauchbarer Ansätze nicht ausreichend ist.

Im bayerischen Schulrecht gibt es eine allgemeine „Bayerische Schulordnung“ (BaySchO) für alle Schulen. Daneben haben die einzelnen Schularten wie Gymnasien, Realschule oder Grundschule noch spezielle Schulordnungen. Deren Inhalt haben wir untersucht.

Auf stpo-faq.de ging es um drei Grundsätze des Strafprozesses: Das faire Verfahren, den gesetzlichen Richter und das rechtliche Gehör.

Wie kann man ein solches Mandat nur übernehmen?

Als Anwalt wird man häufig gefragt, wie man ein bestimmtes Mandat nur übernehmen kann. Warum verteidigt man einen Mörder/Vergewaltiger/Kinderschänder? Warum vertritt man einen Straftäter, der alte Frauen mit dem „Enkeltrick“ betrogen hat?

Man könnte die Frage ganz pragmatisch beantworten: Wenn ich es nicht mache, dann macht es jemand anderes. Es ist keinesfalls so, dass man einem schlechten Menschen die Unterstützung versagen kann, indem man seine Sache nicht vertritt. Es gibt auch andere Anwälte, ziemlich viele sogar. Irgendeiner von diesen findet sich immer. Insofern ergibt es wenig Sinn, gerade als aufrichtiger Anwalt, dieses Mandat einem Kollegen zu übergeben, der vielleicht windiger agiert als man selbst und keine Hemmungen hat, seinen Mandanten auch mit schmutzigen Tricks zu verteidigen. „Wie kann man ein solches Mandat nur übernehmen?“ weiterlesen

Anspruchsverlust durch Verspätung

Eine der Prozessmaximen der ZPO, also ein eherner Grundsatz, auf dem das Zivilverfahren vor deutschen Gerichten aufbaut, ist das Beschleunigungsprinzip. Gerade heuzutage, wo niemand mehr Zeit hat und Ressourcen knapp sind, muss auch ein Gerichtsverfahren möglichst reibungslos funktionieren. Darum sieht die ZPO an vielen Stellen vor, dass man sich möglichst schnell äußern muss.

Wenn man das nicht tut, hat man oft Pech gehabt. Das wohl schärfste Schwert ist § 296 ZPO: „Anspruchsverlust durch Verspätung“ weiterlesen

Die Prozessmaximen der ZPO

Prozessmaximen sind Verfahrensgrundsätze, die den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens bestimmen. Sie werden gesetzlich vorgegeben uns bestimmen so den Charakter des Gerichtsprozesses. Im Zivilprozess sind Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) beteiligt, es klagt also z.B. ein Mensch gegen eine GmbH, ein Verein gegen eine Stiftung oder eine GbR gegen eine Kommanditgesellschaft. Der Staat mischt hier, im Gegensatz zum Straf- oder Verwaltungsrecht, überhaupt nicht mit. Dies hat auch Auswirkungen auf die Grundentscheidungen des Zivilprozessrechts, das im Wesentlichen durch die Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt wird, und dessen Prozessmaximen.

Derzeit sind wohl sieben Prozessmaximen anerkannt, wobei die genaue Aufzählung, die Abgrenzung und die Bedeutung in vielerlei Hinsicht umstritten sind. Wir haben uns an dem orientiert, wie die Praxis, also die deutschen Zivilgerichte, verfährt: Die erste Prozessmaxime liefert die Grundlage dafür, dass der Prozess überhaupt eingeleitet wird und bestehen bleibt. Der zweite bis vierte Grundsatz beinhaltet verfahrensrechtliche Garantien für die Beteiligten. Und die fünfte, sechste und siebte Maxime legen fest, wie verhandelt wird. „Die Prozessmaximen der ZPO“ weiterlesen