Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

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Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?

Mich hat eine ganz interessante Frage per E-Mail erreicht, die ich – mit Zustimmung des Fragestellers – öffentlich beantworten wollte. Die Frage lautet zusammengefasst:

Verschiedenes Eigentum (z.B. ein Herd, Betten, Laptops, Haustiere) ist derzeit unpfändbar. Kann es passieren, dass diese Dinge in Zukunft doch gepfändet werden dürfen?

Zur Beantwortung dieser Frage muss man etwas ausholen. Zunächst einmal setzt ein Pfänden voraus, dass irgendein Anspruch besteht. Die eine Person („Gläubiger“) hat einen Anspruch gegen eine andere Person („Schuldner“). Diesen Anspruch muss sie aber nun irgendwie durchsetzen. Das passiert im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Voraussetzung dafür ist freilich, dass der Anspruch auch rechtlich festgestellt wurde, vor allem durch Urteil oder durch ein gerichtliches Mahnverfahren. Mit dieser Entscheidung, dem sog. Vollstreckungstitel oder kurz „Titel“ kann der Gerichtsvollzieher dann die Zwangsvollstreckung betreiben und z.B. Eigentum des Schuldners aus dessen Wohnung pfänden. „Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?“ weiterlesen