Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

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Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren – ein unterschätztes Recht

Beteiligte eines behördlichen Verfahrens haben das Recht, die Akten des Amts einzusehen. Leider wird davon noch viel zu selten Gebrauch gemacht.

Im Verwaltungsverfahren besteht ein Recht des Beteiligten darauf, die Akten der Behörde in seinem Fall einzusehen. Dies ermöglicht es, nachzuvollziehen, welchen Kenntnisstand die Behörde hatte und aus welchen Gründen sie zu einer Entscheidung gelangt ist. Dieses Wissen erlaubt es dem Bürger dann, darauf zu reagieren und seine Sicht darzustellen. Für die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen ist diese „Waffengleichheit“ oft unabdingbar.

Weiter auf Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren von Thomas Hummel via anwalt.de

Die Top Ten für den November 2016

pretzel-1690191_640Feste sind eine wichtige Aktivität für viele Vereine. Natürlich darf auch die Verköstigung der Gäste da nicht fehlen. Aber darf dabei auch Alkohol ausgeschenkt werden? Mehr dazu auf vereinsrecht-faq.de.

Wann darf der Elternbeirat an bayerischen Schulen mitentscheiden oder zumindest mitreden? Diese Fragen beantworten wir auf einer unserer neuen Seiten.

Im BGB spielt die Verjährung eine große Rolle. Aber was ist nochmal der Unterschied zwischen normaler Verjährungshemmung und Ablaufhemmung?

Leiharbeit ist ein brisantes Thema im Arbeitsrecht, aber auch in der politischen Diskussion. Dabei muss man aber zwischen echter und unechter Leiharbeit unterscheiden.

Die Mietrecht-FAQ beschäftigen sich mit der Berechnung der Wohnungsgröße und den Folgen, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart.

Im Sachenrecht haben wir uns mit einigen kleineren Fragen rund um das Recht zum Besitz auseinandergesetzt.

Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist manchmal nicht so leicht zu klären. Gesellschaftsrecht-FAQ stellt dar, wie ein Rückgriff bei der Verursachung eines Schadens aussehen kann.

test-986769_1280Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (Az. 7 ZB 16.184 vom 26.09.2016) hat ein Urteil zur Prüfungsanfechtung gefällt: Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Korrektor positive und negative Aspekte der Arbeit gegenüber stellt und zu dem Schluss kommt, dass die Arbeit trotz brauchbarer Ansätze nicht ausreichend ist.

Im bayerischen Schulrecht gibt es eine allgemeine „Bayerische Schulordnung“ (BaySchO) für alle Schulen. Daneben haben die einzelnen Schularten wie Gymnasien, Realschule oder Grundschule noch spezielle Schulordnungen. Deren Inhalt haben wir untersucht.

Auf stpo-faq.de ging es um drei Grundsätze des Strafprozesses: Das faire Verfahren, den gesetzlichen Richter und das rechtliche Gehör.