Der Laptop ist tot, es lebe der Laptop

Eine Kerntätigkeit des juristischen Berufs ist das Wälzen von Akten. Ohne Aktenkenntnis lässt sich ein Fall schwer beurteilen und darum ist das Einholen von Akten in der Regel der allererste Schritt nach Übernahme eines Mandats.

Gerichte und Staatsanwaltschaften verschicken ihre Akten gerne in Papierform. Das ist etwas nervig, aber dafür hat man einen Hochleistungsscanner und eine Hochleistungssekretärin. Gelegentlich schickt die Staatsanwaltschaft Akten auch gleich digital, dann jedoch auf CD. Da meine Kanzlei-Computer aus dem 21. Jahrhundert stammen und dementsprechend keine CD-Laufwerke mehr besitzen, stellt mich das vor gewisse Probleme.

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Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren – ein unterschätztes Recht

Beteiligte eines behördlichen Verfahrens haben das Recht, die Akten des Amts einzusehen. Leider wird davon noch viel zu selten Gebrauch gemacht.

Im Verwaltungsverfahren besteht ein Recht des Beteiligten darauf, die Akten der Behörde in seinem Fall einzusehen. Dies ermöglicht es, nachzuvollziehen, welchen Kenntnisstand die Behörde hatte und aus welchen Gründen sie zu einer Entscheidung gelangt ist. Dieses Wissen erlaubt es dem Bürger dann, darauf zu reagieren und seine Sicht darzustellen. Für die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen ist diese „Waffengleichheit“ oft unabdingbar.

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