Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren – ein unterschätztes Recht

Beteiligte eines behördlichen Verfahrens haben das Recht, die Akten des Amts einzusehen. Leider wird davon noch viel zu selten Gebrauch gemacht.

Im Verwaltungsverfahren besteht ein Recht des Beteiligten darauf, die Akten der Behörde in seinem Fall einzusehen. Dies ermöglicht es, nachzuvollziehen, welchen Kenntnisstand die Behörde hatte und aus welchen Gründen sie zu einer Entscheidung gelangt ist. Dieses Wissen erlaubt es dem Bürger dann, darauf zu reagieren und seine Sicht darzustellen. Für die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen ist diese „Waffengleichheit“ oft unabdingbar.

Weiter auf Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren von Thomas Hummel via anwalt.de

Click to rate this post!
[Total: 59 Average: 4.9]