Die Unfassbarkeit der Grundrechte

Derzeit wird meine Homepage zu Verfassungsbeschwerden (https://anwalt-verfassungsbeschwerde.de) überarbeitet. Auch wenn ich natürlich nicht jeden Handgriff daran selbst vornehme, bin ich schon in die grobe Gestaltung involviert.

Dazu gehört auch, dass ich die Texte, die die einzelnen Grundrechte erklären, zumindest selbst vorstukturiert habe, sodass dann ein Ergebnis rauskommt, mit dem ich mich gerne in der Öffentlichkeit präsentiere.

Damit das Ganze dann auch einigermaßen lesbar ist, werden pro Grundrechte zwei oder drei Bilder eingefügt. Diese haben natürlich ausschließlich illustrierenden Charakter und sorgen dafür sorgen, dass es sich nicht um reine Textwüsten handelt.

Aber welche Bilder nimmt man nun her, um Grundrechte zu illustrieren? Viele Konzepte, die durch Grundrechte ausgedrückt werden, sind einfach schwer fassbar.

Das Eigentum mag man noch durch klassische Werte wie Immobilien oder Autos darstellen. Beim rechtlichen Gehör wird es schon schwieriger. Einen Gerichtssaal, einen Richter oder einen (hierzulande eh nicht üblichen) Hammer kann man natürlich schon verwenden – aber eine recht viel andere Symbolik gibt es dann für den Anspruch auf ein faires Verfahren auch nicht.

Die allgemeine Handlungsfreiheit, die jede beliebige Handlung umfasst, kann man dementsprechend eigentlich durch jedes beliebige Bild darstellen – aber finden Sie mal ein Bild mit einer beliebigen Handlung. Und wenn man die Würde des Menschen demonstrieren will, wird es schon richtig schwer.

Von ästhetischen Gesichtspunkten abgesehen hat das aber auch durchaus praktische Bedeutung. Durch diese Unfassbarkeit der Grundrechte können auch wenige Menschen damit es anfangen. Und daraus folgt dann auch eine Geringschätzung durch Politik und Gesetzgebung.

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