Die Top Ten für den November 2016

pretzel-1690191_640Feste sind eine wichtige Aktivität für viele Vereine. Natürlich darf auch die Verköstigung der Gäste da nicht fehlen. Aber darf dabei auch Alkohol ausgeschenkt werden? Mehr dazu auf vereinsrecht-faq.de.

Wann darf der Elternbeirat an bayerischen Schulen mitentscheiden oder zumindest mitreden? Diese Fragen beantworten wir auf einer unserer neuen Seiten.

Im BGB spielt die Verjährung eine große Rolle. Aber was ist nochmal der Unterschied zwischen normaler Verjährungshemmung und Ablaufhemmung?

Leiharbeit ist ein brisantes Thema im Arbeitsrecht, aber auch in der politischen Diskussion. Dabei muss man aber zwischen echter und unechter Leiharbeit unterscheiden.

Die Mietrecht-FAQ beschäftigen sich mit der Berechnung der Wohnungsgröße und den Folgen, wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart.

Im Sachenrecht haben wir uns mit einigen kleineren Fragen rund um das Recht zum Besitz auseinandergesetzt.

Das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern ist manchmal nicht so leicht zu klären. Gesellschaftsrecht-FAQ stellt dar, wie ein Rückgriff bei der Verursachung eines Schadens aussehen kann.

test-986769_1280Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (Az. 7 ZB 16.184 vom 26.09.2016) hat ein Urteil zur Prüfungsanfechtung gefällt: Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Korrektor positive und negative Aspekte der Arbeit gegenüber stellt und zu dem Schluss kommt, dass die Arbeit trotz brauchbarer Ansätze nicht ausreichend ist.

Im bayerischen Schulrecht gibt es eine allgemeine „Bayerische Schulordnung“ (BaySchO) für alle Schulen. Daneben haben die einzelnen Schularten wie Gymnasien, Realschule oder Grundschule noch spezielle Schulordnungen. Deren Inhalt haben wir untersucht.

Auf stpo-faq.de ging es um drei Grundsätze des Strafprozesses: Das faire Verfahren, den gesetzlichen Richter und das rechtliche Gehör.

Alkohol als Entschuldigungsgrund? Vollrausch und actio libera in causa

Alkohol- oder auch drogenbedingte Unzurechnungsfähigkeit befreit nach dem StGB zumindest grundsätzlich von Strafbarkeit. Tatsächlich gibt es aber so viele Ausnahmen von dieser Regel, dass man dem Gesetz durch vorsätzliches Sichberauschen kaum entfliehen kann. Insbesondere drohen Strafbarkeiten aufgrund einer „actio libera in causa“ oder wegen Vollrauschs, der ein eigenes Delikt darstellt.

Das deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Der Täter kann nur bestraft werden, wenn ihn eine persönliche Schuld an seiner Tat trifft. Während die Schuldfähigkeit bei erwachsenen Menschen die Regel ist und in normalen Prozessen keiner besonderen Erwähnung bedarf, muss sie bei leisesten Zweifeln daran positiv festgestellt werden. „Alkohol als Entschuldigungsgrund? Vollrausch und actio libera in causa“ weiterlesen