Beispiel zum Unterhaltsrecht

Nachdem uns mehrere Fragen zu den Unterhaltsartikeln erreicht haben, möchten heute ein „großes“ Rechenbeispiel durcharbeiten:

Der Ehemann verdient in seinem Beruf 2000 Euro netto und hat 1000 Euro Mieteinnahmen pro Monat. Die Ehefrau verdient nur 400 Euro netto in Heimarbeit und kümmert sich im Übrigen um die 2 und 7 Jahre alten Kinder. Wer hat nach einer Scheidung Anspruch auf welchen Unterhalt? „Beispiel zum Unterhaltsrecht“ weiterlesen

Grundzüge des nachehelichen Unterhalts

Während der Trennungsunterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung relevant ist, erstreckt sich der nacheheliche Unterhalt auf die Zeit nach der Scheidung. Da die Ehepartner damit nicht mehr verheiratet sind, fällt auch die Ehe als Rechtsgrund für Unterhalt weg. Grundsätzlich sind die Geschiedenen zueinander beliebige Fremde, die also auch keine Ansprüche gegeneinander haben.

Dieses „Grundsätzlich“ kennt freilich zahlreiche Ausnahmen. Die wichtigsten sind § 1570 BGB, der einen Unterhaltsanspruch während der Zeit der Kinderbetreuung statuiert, und § 1573 Abs. 2, nach dem ein Ex-Ehegatte Aufstockungsunterhalt beanspruchen kann, wenn er aus bestimmten Gründen relativ wenig verdient. Dabei gilt aber grundsätzlich der Vorrang der Selbstversorgung (§ 1574), wonach man zuerst versuchen muss, sein Einkommen durch Arbeit zu verdienen. „Grundzüge des nachehelichen Unterhalts“ weiterlesen