Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten

Nachdem das Grundsystem des Zugewinnausgleichs eingehend besprochen wurde, kommen wir nun zu den Feinheiten. Denn wie bei allen Rechtsinstituten gibt es bestimmte Fälle, die nicht nach Schema F gelöst werden können oder sollen.

Privilegiertes Anfangsvermögen

Wenn bspw. die Ehefrau von ihren Eltern ein Haus erbt, dann erhöht das an sich ihr Vermögen. Das erschließt sich schon denklogisch. Es schlägt aber auch auf die Vermögensberechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs durch. Die Rechnung ist insoweit ganz einfach: „Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten“ weiterlesen

Zugewinnausgleich (I): Grundzüge

Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, stellt sich die Frage, wie die Ehegatten mit ihren jeweiligen Vermögen umgehen. Das Gesamtsystem der für eine bestimmte Ehe anwendbaren vermögensrechtliche Vorschriften bezeichnet man als „Güterstand“. Das Gesetz kennt im Wesentlichen drei Güterstände:

  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Ehegatten verschmilzt zu einer Masse, die beiden gleichmäßig zusteht.
  • Gütertrennung: Die Vermögen bleiben strikt voneinander getrennt.
  • Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben zwar getrennt, im Falle einer Scheidung erfolgt aber ein gewisser Ausgleich.

In einer Ehe gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. „Zugewinnausgleich (I): Grundzüge“ weiterlesen