Distracted Boyfriend: Ein Internet-Meme und das Urheberrecht

Trends auf sozialen Medien (Memes) können mit dem Urheberrecht kollidieren.
Trends auf sozialen Medien (Memes) können mit dem Urheberrecht kollidieren.
Seit einiger Zeit kursiert im Internet das „Distracted Boyfriend Meme“, ein Bild, auf dem ein Mann am Arm seiner Freundin einer anderen Frau hinterherschaut. Die Reaktion seiner Freundin darauf ist ein – milde gesagt – entgeisterter Blick. Dieses Bild wird dann mit verschiedenen Beschriftungen versehen, die ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Idee mit der einen Frau und den Wettbewerber dazu mit der anderen Frau gleichsetzen.

Bevor Sie noch weiter über diese etwas umständliche Umschreibung rätseln, schauen Sie sich einfach folgenden Artikel mit dem Originalbild und einem Beispiel-Meme an: https://petapixel.com/2017/09/18/story-behind-viral-distracted-boyfriend-meme-photo/

Vorlage stammt von professionellem Photographen

Dort kommt der Urheber des Bilds zu Wort, der katalanische Photograph Antonio Guillem. Er photographiert sogenannte Stock Photos, als Aufnahmen für Bilderdatenbanken, aus denen sich Werbeagenturen, Homepage-Designer und Journalisten bedienen können. Damit meine Artikel auf dieser Seite nicht als reine Textwüsten daherkommen, verwende ich solche Bilder ebenfalls, allerdings aus der kostenlosen Datenbank Pixabay. Guillem hingegen photographiert beruflich, die Bilder können nur gegen Bezahlung verwendet werden und der Urheber erhält einen Teil der Vergütung vom Datenbankbetreiber. „Distracted Boyfriend: Ein Internet-Meme und das Urheberrecht“ weiterlesen

Das Internet und die Meinungsfreiheit

freedom-of-speech-156029_1280Vielleicht kennen Sie das auch: Sie schreiben einen Beitrag oder einen Kommentar auf Facebook, in Online-Foren oder in Blogs und irgendwann verschwindet dieser, aus welchem Grunde auch immer. Häufig folgen dann Beschwerden über Zensur und angeblich fehlende Meinungsfreiheit. Heute möchten wir darlegen, warum es eine Berufung auf die Meinungsfreiheit hier falsch ist und warum Plattformbetreibern zu raten ist, sehr genau auf die Inhalte ihrer Angebote zu achten.

Der erste Grund dafür ist nicht juristischer, sondern rein praktischer Natur – und liegt natürlich in der Verantwortung des einzelnen Betreibers: Es macht keinen so besonders guten Eindruck, wenn man beim Betreten einer Facebook-Gruppe gleich mit Beiträgen über die Mondlandungsverschwörung, das Übel des Zinseszinses und die Weltherrschaftspläne der Bilderberger konfrontiert wird. „Das Internet und die Meinungsfreiheit“ weiterlesen

Der online informierte Mandant

Durch das Internet sind Informationen jederzeit und für jeden verfügbar. Das gilt natürlich auch für juristische Informationen und darum sieht sich ein Anwalt heute häufig schon beim ersten Beratungsgespräch einem bereits eingehend online informierten Mandanten gegenüber. Welche Auswirkungen das hat, wollen wir heute zumindest kurz andiskutieren. „Der online informierte Mandant“ weiterlesen

Das Internet als Teil des Lebens

Ein bemerkenswert lebensnahes Urteil hat der BGH (Urteil vom 24. Januar 2014, III ZR 98/12) zur heutigen Bedeutung des Internets gefällt:

Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer, jedenfalls vor dem hier maßgeblichen Jahreswechsel 2008/2009 beginnender Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und bei dem sich eine Funktionsstörung als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. „Das Internet als Teil des Lebens“ weiterlesen