Distracted Boyfriend: Ein Internet-Meme und das Urheberrecht

Trends auf sozialen Medien (Memes) können mit dem Urheberrecht kollidieren.
Trends auf sozialen Medien (Memes) können mit dem Urheberrecht kollidieren.
Seit einiger Zeit kursiert im Internet das „Distracted Boyfriend Meme“, ein Bild, auf dem ein Mann am Arm seiner Freundin einer anderen Frau hinterherschaut. Die Reaktion seiner Freundin darauf ist ein – milde gesagt – entgeisterter Blick. Dieses Bild wird dann mit verschiedenen Beschriftungen versehen, die ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Idee mit der einen Frau und den Wettbewerber dazu mit der anderen Frau gleichsetzen.

Bevor Sie noch weiter über diese etwas umständliche Umschreibung rätseln, schauen Sie sich einfach folgenden Artikel mit dem Originalbild und einem Beispiel-Meme an: https://petapixel.com/2017/09/18/story-behind-viral-distracted-boyfriend-meme-photo/

Vorlage stammt von professionellem Photographen

Dort kommt der Urheber des Bilds zu Wort, der katalanische Photograph Antonio Guillem. Er photographiert sogenannte Stock Photos, als Aufnahmen für Bilderdatenbanken, aus denen sich Werbeagenturen, Homepage-Designer und Journalisten bedienen können. Damit meine Artikel auf dieser Seite nicht als reine Textwüsten daherkommen, verwende ich solche Bilder ebenfalls, allerdings aus der kostenlosen Datenbank Pixabay. Guillem hingegen photographiert beruflich, die Bilder können nur gegen Bezahlung verwendet werden und der Urheber erhält einen Teil der Vergütung vom Datenbankbetreiber.

Nun werden derartige Internet-Memes aber gemeinhin nicht lizenziert. Das Bild mag ursprünglich einmal von jemandem gekauft worden sein, spätestens ab dort setzte aber das unlizenzierte Verbreiten ein.

Urheberrechtlich ist das ohne jeden Zweifel illegal. Die Verbreitung auf Facebook ist eine öffentliche Nutzung, für die nach dem Urheberrecht das Einverständnis des Rechteinhabers vorliegen muss. Man kann sich auch nicht darauf berufen, selbst der Urheber des Memes zu sein, denn diese minimalen Beschriftungen reichen nicht aus, damit (wie bspw. beim Zitatrecht) ein neues Werk entstanden wäre.

Viele teure Risiken

Die Folgen können weitreichend sein: Zum einen ist eine Abmahnung möglich. Dabei verbittet sich der Urheber die weitere Verwendung. Nahezu unweigerlich ist dies mit dem Verlangen nach einer Unterlassungserklärung verbunden, mit der sich der Verwender dazu verpflichtet, für den Fall eines weiteren Verstoßes eine (normalerweise erhebliche) Vertragsstrafe zu zahlen. Dafür fallen in aller Regel Anwaltskosten an, die leicht einen vierstelligen Betrag erreichen. Daneben können Lizenzgebühren für die Nutzung verlangt werden – und zwar meistens ein Mehrfaches der marktüblichen Gebühr. Hinzu kommt noch das Problem, dass man mit der Verwendung auf Facebook dem Facebook-Konzern ein Nutzungsrecht am Bild einräumt, was eine weitere Rechtsverletzung gegenüber dem Urheber bedeutet. Und schließlich ist sogar (was aber sehr selten vorkommt) eine Strafverfolgung wegen Verstoßes gegen § 106 des Urheberrechtsgesetzes möglich.

Das trifft jeden, der ein solches Bild auf Facebook verbreitet, was jedenfalls beim Erstellen eines neuen Memes aus diesem Bild, aber schon beim Teilen fremder Bilder, unter Umständen auch schon bei einem „Like“ gegeben sein kann.

Abmahnung wäre leicht und lukrativ

Senyor Guillem könnte also mit seinem Bild durchaus reich werden. Großen Aufwand hätte er nicht, er müsste nur einen Anwalt damit beauftragen, das Internet zu durchstöbern und Verstöße zu sammeln. Der würde dann einen Standardbrief aufsetzen, den viele günstige Praktikanten und Studenten mit den jeweiligen Daten füttern. Die Anwaltsgebühren zahlen die Abgemahnten, den Schadenersatz streicht er selbst ein. (Daher gibt es auch darauf spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich zwar wenig Freunde, aber viel Umstaz machen.)

Im oben genannten Artikel wird Guillem dazu wie folgt zitiert:

It’s not allowed to use any image without purchasing the proper license in any possible way, so each one of the people that use the images without the license are doing it illegally.

Das ist genau das, was oben dargestellt wurde. Die Verbreitung ist illegal.

Guter Glaube

Das schränkt er aber ein:

This is not the thing that really worries us, as they are just a group of people doing it in good faith, and we are not going to take any action, except for the extreme cases in which this good faith doesn’t exist.

Er geht also nicht dagegen vor, weil es sich nur um ein paar Leute handelt, die guten Glaubens (den „good faith“ gibt es eins zu eins im deutschen Recht) sind.

]Guter Glaube spielt zum Beispiel eine Rolle, wenn man etwas von jemandem kauft, der nicht Eigentümer ist. In so einem Fall kann man trotzdem selbst das Eigentum erwerben (§ 932 BGB). Strafrechtlich ist kein Vorsatz gegeben, wenn man nicht wusste, dass man gerade einen Straftatbestand erfüllt (§ 16 StGB).

Urheberrecht kennt keinen guten Glauben

Bestätigt Herr Guillem also nur das, was das Urheberrecht ohnehin sagt? Nein, keineswegs. Denn der gute Glaube bringt einem bei Urheberrechtsverstößen kaum etwas. Mag kein Vorsatz vorliegen, so ist doch jedenfalls Fahrlässigkeit gegeben. Und das ändert am Schadenersatz überhaupt nichts. Auch, wenn man schuldlos handelt, kann man – nach einer äußerst umstrittenen, aber bislang in Stein gemeißelten Rechtsprechung – trotzdem mit allen Anwaltskosten abgemahnt werden. Letzteres gilt sogar für den Plattformbetreiber, hier also den Facebook-Konzern.

Damit verzichtet der Urheber also durchaus auf gewisse Möglichkeiten, sein geistiges Eigentum zu verwerten. Warum genau, erklärt er nicht. Vielleicht, weil es trotzdem Werbung für sein Werk ist. Vielleicht, weil er sich nicht unbeliebt machen will. Vielleicht aber auch, weil er eine Funktionsweise des Internets verstanden hat und die Weiterverbreitung seiner Bilder als Zuspruch versteht.

Kein Freibrief

Kann man das nun als Freibrief ansehen, das Distracted-Boyfriend-Meme selbst zu verwenden? Nicht unbedingt. Denn guten Glauben hat man im Grund nicht. Man kann bei keinem Bild gutgläubig dahingehend sein, dass man es einfach verwenden kann. Wenn Herr Guillem das etwas weiter dahingehend versteht, dass man nur gute Absichten hat und bspw. weder sich selbst als Urheber ausgibt, noch damit Geld machen will noch – und das spricht er explizit an – die abgebildeten Personen lächerlich macht, mag man keine rechtlichen Schritte zu befürchten haben. Aber eine Garantie oder eine verbindliche Verzichtserklärung ist dieses Interview sicher nicht.

Auf andere Bilder ist das sowieso nicht übertragbar. Das Urheberrecht ist gefährlich und in Zeiten des Internets sind Verstöße sehr schnell feststellbar.

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