Notwehr (III) – Einzelfragen

Wie wird das Notwehrrecht begründet?

Das Recht auf Notwehr wird sowohl individualrechtlich als auch sozialrechtlich begründet: Der Angegriffene muss sich verteidigen dürfen, um seine Rechtsgüter zu erhalten. Andererseits soll auch die Rechtsordnung als solche vor Angriffen geschützt werden.

Was ist ein Angriff im Sinne des § 32?

Angriff ist jede von einem Menschen unmittelbare drohende Verletzung einer rechtlich geschützten Interesses. Ein Angriff kann auch fahrlässig oder schuldlos begangen werden.
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Notwehr (II) – keine Notwehr

Im Anschluss an die zuletzt genannte Prüfung des Vorliegens von Notwehr stellt sich natürlich die Frage, wie es jeweils zu behandeln ist, wenn eine der Voraussetzungen fehlt. In der Rechtsprechung sind diese Fälle mittlerweile im Großen und Ganzen geklärt, in der Literatur aber weiterhin weitgehend umstritten oder werden zumindest noch immer diskutiert.

Falsche Annahme eines Angriffs (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Beispiel: A sieht, wie B mit einem Messer in der Hand auf ihn zugeht. Weil er glaubt, B wolle ihn damit verletzen, schlägt A ihm das Messer aus der Hand. „Notwehr (II) – keine Notwehr“ weiterlesen