Münchner Alkoholverbot aufgehoben

Prost! Das Münchner Alkoholverbot wurde durch das Verwaltungsgericht aufgehoben.
Prost! Das Münchner Alkoholverbot wurde durch das Verwaltungsgericht aufgehoben.
Das Corona-bedingte nächtliche Alkoholverbot in München wurde vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. (Siehe Artikel von BR24.)

Jedes Urteil gilt zunächst einmal nur zwischen den Parteien. Wenn ich bspw. gegen mein Finanzamt durchsetze, dass Klopapier als Betriebsausgabe gilt, dann hat das für andere Steuerzahler zunächst einmal keine Bedeutung. Bei denen kann das Amt weiter das Klopapier rausstreichen.

Anders ist das nur bei Urteilen mit sog. kassatorischer Wirkung, bei denen eine Rechtsnorm für ungültig erklärt wird. Eine Rechtsnorm gilt entweder für alle oder für keinen. Wenn man bspw. eine Verfassungsbeschwerde oder (in Bayern) eine Popularklage gewinnt, dann wird die betreffende Norm außer Kraft gesetzt.

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