Rechtsschutzversicherung, mal wieder

Man kann mich ja auf wirklich jedem erdenklichen Weg erreichen: Per Telephon, per Post, per Fax, per WhatsApp. E-Mails kann man mir standardmäßig unsicher oder mit PGP verschlüsselt schicken.

Nun hat sich eine Rechtsschutzversicherung, mittlerweile schon seit Wochen drei Anwälte, zwei Prozessbeteiligte und ein Gericht auf Trab hält, weil sie sich ein paar Euro aus einem Kostenbeschluss erhofft, etwas Neues einfallen lassen.

Ich soll mich auf deren Homepage in einem Portal verifizieren und anmelden, dort liegt dann eine Nachricht für mich.

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Rechtsschutzversicherung? Nein, danke!

clause-1462960_1920Warum ich keine rechtsschutzversicherten Mandanten mehr annehme

Im anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist nicht jedes Mandat eine Goldgrube. Das macht mir aber auch nichts aus, denn viele Angelegenheiten übernehme ich aus Überzeugung. Und im Endeffekt ist es immer eine Mischkalkulation. So übernehme ich auch Fälle mit niedrigem Streitwert, kleine Strafsachen, Prozesskostenhilfemandate, Pflichtverteidigungen usw. Soweit berufsrechtlich zulässig, mache ich manche Dinge auch pro bono oder erteile zumindest kostenlose telephonische Auskünfte.

Eine Art von Fällen werde ich aber nun in aller Regel, noch konsequenter als zuvor, überhaupt nicht mehr annehmmen: Diejenigen, die mir ein rechtsschutzversicherter Mandant anträgt. Denn diese Mandate bedeuten nur Ärger.

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Die Top Ten für den Januar 2017

Im Verein braucht es einen Schriftführer – dieser oftmals unterschätzte Posten genießt aber ein hohes Vertrauen und hat wichtige Aufgaben.

Bei Verkehrsrecht-FAQ ging es darum, ob die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die Kosten eines Bußgeldverfahrens nach einem Verkehrsunfall trägt.

War die DDR ein Einparteienstaat, in dem es nur die SED gab? Diese Frage beleuchtet rechtshistorie.de. „Die Top Ten für den Januar 2017“ weiterlesen