ARAG-Verfahren: Was kostet ein Millionen-Prozess?

Zwei Kinder des ARAG-Gründers stritten um Ansprüche aus dem Nachlass.
Zwei Kinder des ARAG-Gründers stritten um Ansprüche aus dem Nachlass.
Als der Gründer des Versicherungsunternehmens ARAG, Heinrich Faßbender, verstarb, vermachte er seine Unternehmensanteile seinem Sohn Paul-Otto Faßbender. Seine Tochter sollte dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich bekommen und klagte diesen auch schließlich ein – und zwar im Jahr 1983. Nun ist das erstinstanzliche Urteil in dieser Sache gefallen.

Verfahren mehrfach jahrelang ausgesetzt

Eine 34-jährige Prozessdauer ist nicht nur ungewöhnlich, sondern geradezu besipiellos. Sie stellt das legendäre Sürmeli-Verfahren noch einmal deutlich in den Schatten. Indes lag die lange Dauer wohl nicht am Gericht, sondern an den Beteiligten, die immer mal wieder jahrelange Aussetzungen des Verfahrens beantragten, um die Sache doch noch außergerichtlich zu klären.

Hinzu kam noch, dass sich die Abfindung nach dem Unternehmenswert zur Zeit des Erbfalls bemessen sollte – der natürlich mit dem zeitlichen Abstand zum Stichtag immer schwerer festzustellen war. „ARAG-Verfahren: Was kostet ein Millionen-Prozess?“ weiterlesen

Die strafrechtliche Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen alle Strafurteile eingelegt werden. Es beschränkt sich auf eine reine Kontrolle auf Rechtsfehler, ob das Gericht also die Tatsachen richtig gewertet hat, wird nicht mehr geprüft. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts, also vor allem bei schwereren Straftaten, stellt die Revision sogar das einzige Rechtsmittel dar, was die Angreifbarkeit dieser Urteile sehr verringert.

Hinzu kommt, dass die Formulierung einer erfolgversprechenden Revision mittlerweile eine Wissenschaft für sich ist, die längst nicht jeder Jurist beherrscht. Die strafrechtliche Revision ist eines der wenigen Gebieten, in denen das Vorurteil über die Juristerei, es käme auf jedes Wort an, man könne seinen Fall durch kleinste Fehler verlieren und es herrsche eine unglaubliche Formenstrenge, tatsächlich teilweise berechtigt ist. Es haben sich daher in der Anwaltschaft Revisionsspezialisten herausgebildet, die Urteile gezielt auf Fehler untersuchen und die entsprechenden Rügen zielsicher verfassen können. „Die strafrechtliche Revision“ weiterlesen

Eine Beschwerde, die keine ist

Wenn jemand Opfer einer Straftat zu sein glaubt, wird er regelmäßig Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und, wenn sich der Verdacht erhärtet, Anklage erhebt. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, es kommt also zu keiner gerichtlichen Verhandlung und Ahndung. Letztere Vorgehensweise (zusammen mit Mischformen wie etwa der Einstellung gegen eine Auflage, § 153a StPO) ist dabei die häufigste Art, ein Verfahren zu beenden. „Eine Beschwerde, die keine ist“ weiterlesen

Wann braucht man einen Anwalt?

Das deutsche Recht kennt den Grundsatz, dass man sich vor Gericht auch als normaler Bürger selbst vertreten kann. Davon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, sodass wir sie Lage in einer kurzen Übersicht darstellen wollen:

1. allgemeine Zivilsachen „Wann braucht man einen Anwalt?“ weiterlesen

Der Rechtsweg in Zivilsachen

In zivilrechtlichen Streitigkeiten beginnen die meisten Prozesse beim Amtsgericht. Dieses ist grundsätzlich zuständig für Streitwerte bis 5000 Euro sowie für verschiedene anderen Angelegenheiten, z.B. bei Mietwohnungen oder Reiseverträgen. Berufungsinstanz ist das Landgericht, Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.

Bei höherem Streitwert sowie bei ihnen besonders zugewiesenen Angelegenheiten, z.B. aus dem Beamten- und Wertpapierrecht, sind die Landgerichte zuständig. Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht, Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.

Der Rechtsweg in Strafsachen

Rechtsmittel sind dafür da, gegen ein als falsch empfundenes Urteil vorgehen und es korrigieren lassen zu können. Die Summe der Rechtsmittel und die Befassung aller zuständigen Gerichte bezeichnet man als den Rechtsweg.

Im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität ist zunächst das Amtsgericht zuständig. Es entscheidet in der Regel, wenn Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Gegen das Urteil der Amtsgerichte kann man Berufung zum Landgericht einlegen. Berufung ist eine umfassende Prüfung des ersten Urteils auf Tatsachen- und Rechtsfehler. Faktisch wird also die Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht wiederholt und das Berufungsurteil tritt an die Stelle des ursprünglichen Amtsgerichts-Urteils. Gegen dieses Berufungsurteil kann noch Revision eingelegt, zuständig ist dann das Oberlandesgericht. Die Revision ist eine reine Prüfung auf Rechtsfehler. Ob bspw. ein Zeuge glaubwürdig ist, wird hier nicht mehr geprüft.

Ist mehr als vier Jahre Gefängnis zu erwarten, bei Tötungsdelikten und bei anderen Straftaten, bei denen das Gesetz es ausdrücklich vorsieht, sind die Strafkammern bei den Landgerichten zuständig. Gegen deren Urteil kann nur noch Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof entscheidet.

In ganz seltenen Fällen ist in erster Instanz das Oberlandesgericht zuständig. Auch hier gibt es nur noch die Revision zum BGH.

Zu beachten ist, dass grundsätzlich Waffengleichheit herrscht. Jedes Rechtsmittel kann vom Angeklagten und (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) auch von der Staatsanwaltschaft ergriffen werden.