Die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung

Dieser Text richtet sich in erster Linie an Rechtsreferendare, vor allem in Bayern, die regelmäßig (im Schnitt fast einmal pro Examenstermin) staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen entwerfen müssen. Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahren ist es vielleicht auch ganz interessant, zu sehen, wie die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft funktioniert, allerdings erhält man selbst nur das Ergebnis dieses Prozesses – den Einstellungsbescheid oder die Anklageschrift. Ebenso bekommt das Opfer einer Straftat nur die Ladung als Zeuge zur Verhandlung oder die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde, und eine Begründung hierfür. Die Abschlussverfügung selbst bleibt ein Behördeninternum, sie ist quasi eine Arbeitsanweisung an die Geschäftsstelle, welche Dokumente sie erstellen und an wen sie diese schicken muss.

Heute stellen wir an einer umfassenden (und selbstverständlich fiktiven) Verfügung dar, wie diese aussehen und welche Regelungen sie beinhalten können. „Die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung“ weiterlesen

Eine Beschwerde, die keine ist

Wenn jemand Opfer einer Straftat zu sein glaubt, wird er regelmäßig Anzeige erstatten. Dies führt dazu, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und, wenn sich der Verdacht erhärtet, Anklage erhebt. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt, es kommt also zu keiner gerichtlichen Verhandlung und Ahndung. Letztere Vorgehensweise (zusammen mit Mischformen wie etwa der Einstellung gegen eine Auflage, § 153a StPO) ist dabei die häufigste Art, ein Verfahren zu beenden. „Eine Beschwerde, die keine ist“ weiterlesen