Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen

Im Zweiten Staatsexamen sind in aller Regel praxistaugliche Arbeiten abzuliefern. Die aus dem ersten Examen bekannten Gutachten kommen zwar immer noch vor, sind aber bedeutend seltener. Stattdessen dominieren nun Entscheidungen des Gerichts und Schriftsätze an das Gericht. Anhand der Angaben aus den offiziellen Jahresberichten des Landesjustizprüfungsamts haben wir eine Übersicht über die letzten acht Jahre (also 16 Examenstermine) erstellt.

Dabei ist zu beachten, dass die Aufgabenbeschreibungen nicht nach Fächern getrennt wurden und sich die Zuordnung teilweise nur logisch erschließt. Zudem wurden anscheinend vereinzelte Klausuren in mehreren Kategorien eingeordnet (z.B. Schriftsatz und Gutachten). „Aufgabenstellungen im Zweiten Staatsexamen“ weiterlesen

„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“

Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.

Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?

Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern. „„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben““ weiterlesen

Neue Buchreihe: Faktenwissen

Im Verlag Vepowar sind zwei neue Bücher für Jura-Studenten erschienen:

Weitere Titel zu anderen Rechtsgebieten sind geplant.

Wir werden uns in den nächsten Tagen eingehend mit dieser Reihe beschäftigen.

Was man im Jura-Studium lernt

Die Vorstellungen darüber, wie das juristische Studium so aussieht, gehen bei Laien oft weit auseinander. Manche meinen, ein fertiger Jurist (oder auch einer, der gerade einmal zwei Semester hinter sich gebracht hat) müsse aus dem Stegreif alles wissen, was man ihn an der Kneipentheke fragt. Andere wiederum glauben, man komme als Fachanwalt (um nicht zu sagen Fachidiot) von der Universität und kenne sich nur mit einem Rechtsgebiet gründlich aus.

Wer Jura studiert hat, kann bestätigen, dass weder das eine noch das andere der Fall ist. Man bringt ein durchaus breites Wissen mit, das aber vielen Gesetze schlicht ausblendet. Das, was man weiß, beherrscht man mit gewissem Blick für die Systematik, aber ohne das Durchdringen letzter Details und Spezialfälle. „Was man im Jura-Studium lernt“ weiterlesen

Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben

Bücher über die richtige Klausurtechnik in juristischen Prüfungen gibt es viele. Leider kranken die meisten daran, dass sie eine weitschweifige Theorie zur Wissenschaft hinter dem Klausurschreiben an sich ausarbeiten, die der Student in der Klausursituation ohnehin nicht abrufen und anwenden kann.

Tipps vom Korrektor

Das neue Werk Jura-Klausuren richtig schreiben“ von Joachim Kern, das jetzt im renommierten Fachverlag Vepowar erschienen ist, stellt die Klausurschreibkunst vom Kopf auf die Füße. Statt langatmiger Diskussion auf der Meta-Ebene hilft dieses Buch den Studenten, ganz einfach das zu schreiben, was der Korrektor hören will. Als roter Faden zieht sich die Frage durch das Buch, was verlangt wird und wofür der Prüfer die Noten vergibt. „Buchvorstellung: Jura-Klausuren richtig schreiben“ weiterlesen

Prof. Dr. Stephan Lorenz über die Vertragsfreiheit

Der Vertrag als solcher ist mit Sicherheit das wichtigste Instrument des bürgerlichen Rechts und einer freien Gesellschaft. Es gibt kein Wohnungszuteilungsamt. Es gibt kein Semmelversorgungsamt. Und das ist gut so. Das ist Freiheit.

(Prof. Dr. Stephan Lorenz, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München)

Dieses aus den Anfangsstunden des Zivilrechts-Grundkurses von Prof. Dr. Lorenz entnommenene, leicht verkürzte Zitat zeigt eines der wesentlichen Prinzipien des marktwirtschaftlichen Zivilrechts: Ich suche mir Gegenstand und Partner meiner Geschäftsbeziehungen selbst und ohne Einmischung aus. Das Recht, die Verträge abschließen zu dürfen, die man möchte, und die abzulehnen, die man nicht möchte, ist ein wesentlicher Teil der Selbstbestimmung des Einzelnen. Es bedeutet umgekehrt aber auch Verantwortung für einen selbst. „Prof. Dr. Stephan Lorenz über die Vertragsfreiheit“ weiterlesen

Die juristische Notenskala

Juristische Arbeiten werden, von der Erstsemesterhausarbeit über Examensklausuren bis zu den Praxisstationen im Referendariat, nach eienr Notenskala mit 18 Punkten bewertet. Diese entspricht im Wesentlichen der 15-Punkte-Wertung in der Kollegstufe und beim Abitur, nur mit dem Unterschied, dass es noch die Note „vollbefriedigend“ zwischen „befriedigend“ und „gut“ gibt. Vollbefriedigend umfasst also Punktzahlen von 10 bis 12. Bestanden hat, wer wenigstens 4 Punkte erreicht.

Nun könnte man meinen, dass diese Skala das ganze Leistungsspektrum umfasst. Die Besten landen bei 18 Punkten, die Schlechtesten bei 0. Mehr noch, man könnte denken, dass die Verteilung irgendwie linear oder prozentual läuft. Wer die Hälfte richtig hat, bekommt 9 Punkte; wer nur ein Drittel der Fragen beantworten kann, kriegt 6 Punkte. „Die juristische Notenskala“ weiterlesen

Sind Juristen Betrüger?

Ein Artikel aus der Zeitung „Die Zeit“ aus dem Jahr 1990, der gerade seinen Weg in die sozialen Netzwerke gefunden hat, wirft die Frage auf, ob Juristen Betrüger sind. Hintergrund dieses doch recht einschneidenden Verdachts ist die Tatsache, dass angeblich 70 % der juristischen Absolventen ihre Examenshausarbeit nicht selbstständig (oder nicht einmal selbst) angefertigt hatten. Auch, wenn dieser Bericht schon fast ein Vierteljahrhundert alt ist, hat er doch in Zeiten ständig neuer Plagiatsvorwürfe eine erstaunliche Aktualität. „Sind Juristen Betrüger?“ weiterlesen