Prof. Dr. Stephan Lorenz über die Vertragsfreiheit

Der Vertrag als solcher ist mit Sicherheit das wichtigste Instrument des bürgerlichen Rechts und einer freien Gesellschaft. Es gibt kein Wohnungszuteilungsamt. Es gibt kein Semmelversorgungsamt. Und das ist gut so. Das ist Freiheit.

(Prof. Dr. Stephan Lorenz, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München)

Dieses aus den Anfangsstunden des Zivilrechts-Grundkurses von Prof. Dr. Lorenz entnommenene, leicht verkürzte Zitat zeigt eines der wesentlichen Prinzipien des marktwirtschaftlichen Zivilrechts: Ich suche mir Gegenstand und Partner meiner Geschäftsbeziehungen selbst und ohne Einmischung aus. Das Recht, die Verträge abschließen zu dürfen, die man möchte, und die abzulehnen, die man nicht möchte, ist ein wesentlicher Teil der Selbstbestimmung des Einzelnen. Es bedeutet umgekehrt aber auch Verantwortung für einen selbst.

Dass das den Studenten trotz aller Billigkeitsüberlegungen in der Rechtsprechung, überbordenden „Schutzes“ von vermeintlich unterlegenen Vertragsparnern, ständig neuen EU-Richtlinien voll Sozialromantik und anderen Formen staatlicher Kontrolle bereits so früh im Studium vermittelt wird, kann einen zumindest begrenzt zuversichtlich stimmen im Bezug auf die Überzeugungen unserer kommenden Juristen.

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