„Klausuren müssen keinen doppelten Boden haben“

Wir haben ein Interview mit Gerd Lang-Müller, dem Autor der „Faktenwissen“-Bücher, über seine beiden ersten Werke zum Baurecht und zum Allgemeinen Teil des BGB geführt. Das Konzept dieser Lernhilfe ist, dass sie keine Lehrbücher sein wollen, sondern vielmehr die richtigen Antworten für entscheidende Klausursituationen trainieren sollen.

Herr Lang-Müller, Ihre ersten beiden „Faktenwissen“-Bücher bezeichnen Sie ausdrücklich als „keine Lehrbücher“. Wie kommt das?

Weil es einfach keine Lehrbücher sind. Lehrbücher, die dem Studenten das Wissen in aller Ausführlichkeit von Grund auf vermitteln, gibt es schon genug – in allen Qualitätsstufen und in allen Preisklassen. Diesen Markt wollte ich nicht auch noch bereichern.

Ihre Bücher eignen sich also eher für Studenten, die bereits Ahnung von der Materie haben?

Im Prinzip ja. Zwar beginnen auch meine Bücher „ganz am Anfang“. Es werden Fachbegriffe erklärt. Aber es geht ja um die Beantwortung von Fragen. Fragen, die dem Studenten bspw. in der mündlichen Prüfung gestellt werden könnten. Aber vor allem Fragen, die sich beim Lesen eines Klausursachverhalts aufdrängen.

Was sind das denn für Fragen?

Nehmen wir ein Beispiel aus dem Baurecht: Man liest die Angabe durch und erkennt, dass es wesentlich darauf ankommt, ob sich das Vorhaben nun im Innen- oder im Außenbereich befindet. Die Fragen, die ich mir stelle, sind also: Was ist der Innenbereich? Was ist der Außenbereich? Wenn ich das weiß, kann ich mich tatbestandlich fragen: Ist das, was mir in dieser Klausur beschrieben wird, nun eher das eine oder das andere? Das wird der Knackpunkt der Klausur sein. Man kann die Frage weder offen lassen noch beide Möglichkeiten durchlösen. Man muss sich also entscheiden.

Nun heißt es immer, eine gut gestellte Klausur würde solche Fehler verzeihen…

Theoretisch ja. Aber nicht alle Klausuren sind gut gestellt. Wenn man sich falsch entscheidet, kommt man eben oft „in den Wald“. Und wenn die Entscheidung – also ob Innen- oder Außenbereich – aus Sicht der Klausurerstellers klar ist, dann muss er keinen doppelten Boden einbauen. Bestenfalls merkt man beim Ausformulieren, dass einzelne Tatbestandsmerkmale, die man bräuchte, gar nicht im Sachverhalt vorkommen oder andere Probleme scheinbar keinerlei Rolle spielen. Aber wenn man erstmal bei der Reinschrift angekommen ist und dann auf einmal den kompletten Aufbau umschmeißen muss, ist die Klausur häufig gelaufen.

Im anderen Buch geht es um den Allgemeinen Teil des BGB. Das ist ja doch eher Stoff aus dem Grundkurs.

Ja, damit beginnt in der Regel das Studium. Denn ohne den AT kann man ja im Grunde nicht einmal sagen, ob ein Vertrag vorliegt. Zudem eignet sich die Materie ganz gut für eine Einführung in die Dogmatik. Aber damit ist der Stoff ja nicht abgehakt. Denken Sie daran, welche immense Rolle vermeintliche „Basics“ wie die Irrtumslehre oder die Stellvertretung bis hin zum zweiten Staatsexamen haben. Es gibt zwar vielleicht später nicht mehr so sehr die reine BGB-AT-Klausur, aber man muss auf dem Gebiet unbedingt fit sein, sonst kommt man beispielsweise zu völlig anderen Vertragsbeziehungen als der Korrektor lesen will.

Welche weiteren Bücher sind denn geplant?

Das Frage/Antwort-Prinzip eignet sich für alle Rechtsgebiete. Denn die Klausurtechnik und die Anforderungen sind ja überall die gleichen. Konkret sitze ich gerade an Werken zum allgemeinen Verwaltungsrecht sowie zum Steuerrecht. Auch ein Strafrechtsbuch ist bereits im Entstehen.

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