Die Bedeutung einer Präambel (II)

Warum ist es nun aber häufig doch richtig, dass Präambeln keine rechtliche Bedeutung haben? Das bezieht sich häufig nicht auf Vertragspräambeln, sondern auf Gesetze, vor allem auf Verfassungen. Verfassungen haben meist Präambeln, die mit feierlichen Worten die Entstehung der Verfassung skizzieren, ihre Wichtigkeit betonen oder die hinter ihr stehenden Werte darlegen. Diese Worte sind häufig rechtlich nicht relevant, weil sie eben keinen Inhalt haben, der Grundlage eines Urteils werden kann.

Schauen wir uns die beiden Versionen der Präambel des Grundgesetzes einmal an: „Die Bedeutung einer Präambel (II)“ weiterlesen

Die Bedeutung einer Präambel (I)

Eine Präambel ist wörtlich etwas Vorangestelltes. In vielen Gesetzen, Verträgen und rechtlich relevanten Dokumenten gibt es eine solche Präambel und sie dient dort in der Regel als ein Vorspruch, eine Einleitung oder eine vorgeschaltete Erklärung. Eine häufige Aussage ist, eine Präambel habe keine rechtliche Bedeutung. Das ist häufig richtig, aber aus anderen Gründen als behauptet wird.

Ein Rechtssatz wird jedenfalls nicht dadurch ungültig, dass man ihn in die Präambel schreibt. Die Präambel ist einfach nur ein „Paragraph null“, also ein Text, der vor dem ersten in der üblichen Form durchnummerierten Paragraphen kommt. Das allein macht seinen Inhalt aber nicht ungültig. Denn es gibt keine allgemeinverbindliche Vorschrift darüber, wie man Rechtsdokumente zu gliedern hat. Es gab in der Geschichte durchaus auch Gesetze ohne einen einzigen Artikel oder Paragraphen. So besteht z.B. die Allerhöchste Kabinetsordre mit der Geschäftsordnung für die Versammlung der vereinigten ständischen Ausschüsse sämmtlicher Provinzen vom 19. August 1842 des preußischen Königs aus fortlaufendem, nicht weiter unterteiltem Text. Natürlich ist soetwas gültig und dann können Inhalte in einer Präambel erst recht nicht per se bedeutungslos sein. „Die Bedeutung einer Präambel (I)“ weiterlesen