Einbürgerung eines Syrers mit zwei Ehefrauen (Urteil des VGH Baden-Württemberg)

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat ein viel beachtetes Urteil gefällt, wonach mehrere nebeneinander bestehende Ehen der Einbürgerung eines syrischen Staatsangehörigen nicht entgegenstehen (Urteil vom 25.4.2017, 12 S 2216/14). Diese Polygamie verstoße nicht gegen das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und auch sonst gegen keine Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Auf jura-medial.de wurde dieses lange und intensiv begründete Urteil nun erläutert:

Jura medial – Einbürgerung mit zwei Ehefrauen

Popularklage zur bayerischen Staatsangehörigkeit

flag-1502678_640Der Bayer Michael Lindner wohnt derzeit in der Schweiz wohnt. Deswegen ist er nach bisheriger Rechtslage nicht zum bayerischen Landtag wahlberechtigt und auch nicht wählbar. Hiergegen hat er eine Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Von diesem erhofft er sich
Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Art. 22 Satz 1 LWG, insoweit für bayerische Staatsangehörige die Wählbarkeit zum Landtag örtlich gebunden ist.
Die Verpflichtung des Landtags auf Erlass eines Staatsangehörigkeitsgesetzes nach Art. 6 Abs. 3 BV.

Bayerische Staatsangehörigkeit existiert

Die Existenz der bayerischen Staatsangehörigkeit, die in Art. 6 der Verfassung festgeschrieben ist, ist ein Symbol bayerischen Selbstverständnisses. Der Freistaat ist eben nicht nur ein Bundesland unter vielen, sondern ein Staatswesen mit reicher Historie, das sich immer noch nicht ganz damit abgefunden hat, aufgrund geschichtlicher Zufälle nun Teil Deutschlands zu sein.

Für viele Bayern hat es einen hohen Stellenwert, dass sie nicht nur rein geographisch in Bayern wohnen, sondern eben auch Bayern sind. Trotzdem gibt es bis heute keine gesetzliche Festlegung dieser Staatsbürgerschaft. Die rechtliche Regelung ergibt sich nur aus der Verfassung, die mit kargen Worten besagt: „Popularklage zur bayerischen Staatsangehörigkeit“ weiterlesen