Tücken des Wahlrechts: Landtagspräsidentin Barbara Stamm nicht mehr im Landtag

Eines der überraschenden Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl ist, dass die bisherige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) ihr Mandat verloren hat. Das lag aber nicht etwa daran, dass sie selbst nicht prominent oder beliebt genug gewesen wäre oder die Wähler sie mit ihrer Tochter Claudia Stamm (früher grün, jetzt noch grüner, nämlich bei der „Mut“-Partei) verwechselt hätten. Vielmehr ist das eine Ausprägung des bayerischen Wahlrechts.

Frau Stamm hat ein exzellentes Ergebnis erzielt. Im Wahlkreis (Bezirk) Unterfranken hat sie allein 194.556 Zweitstimmen erhalten. Das sind 27,0 % der ingesamt 720.058 Zweitstimmen, die für alle Kandidaten aller Partei in ganz Unterfranken abgegeben wurden. Wäre Barbara Stamm eine eigene Partei, hätte sie allein mit diesen 27,0 % Zweitstimmen drei Mandate errungen. Für einen Landtagssitz als CSU-Kandidatin hat es aber nicht gereicht.

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Fliegt die FDP doch noch aus dem bayerischen Landtag?

Die FDP, teilweise auch scherzhaft als „Die Liberalen“ bezeichnet, ist nach der Landtagswahl in Bayern wieder im Parlament vertreten. Nun machen Gerüchte die Runde, wonach dieser Wiedereinzug in den Bayerischen Landtag gefährdet sein könnte.

Stimmt es also, dass die FDP vielleicht doch noch an der Fünfprozenthürde scheitern könnte? Um die Freien Demokraten, deren Umgang mit der Frage derzeit zwischen Dünnhäutigkeit und Zweckoptimismus pendelt, zu beruhigen: Nein, höchstwahrscheinlich nicht.

Wer ist Direktkandidat?

Es geht laut Presseberichten darum, dass im niederbayerischen Stimmkreis Nr. 206 (Passau-West) zunächst der Kreisrat Hansi Brandl als FDP-Direktkandidat nominiert wurde. Später annullierte der FDP-Kreisvorstand diese Wahl und führte eine neue Aufstellungsversammlung durch. Nun wurde die örtliche FDP-Vorsitzende Bettina Illein als Kandidatin gewählt.

Das gefiel Herrn Brandl nicht und er setzte sich dagegen vor verschiedenen Partei- und staatlichen Gerichten zur Wehr, bislang jedenfalls ohne Erfolg. Darum blieb der Name von Frau Illein im Wahlvorschlag der FDP und landete somit auch auf den Stimmzetteln.

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Popularklage zur bayerischen Staatsangehörigkeit

flag-1502678_640Der Bayer Michael Lindner wohnt derzeit in der Schweiz wohnt. Deswegen ist er nach bisheriger Rechtslage nicht zum bayerischen Landtag wahlberechtigt und auch nicht wählbar. Hiergegen hat er eine Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Von diesem erhofft er sich
Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Art. 22 Satz 1 LWG, insoweit für bayerische Staatsangehörige die Wählbarkeit zum Landtag örtlich gebunden ist.
Die Verpflichtung des Landtags auf Erlass eines Staatsangehörigkeitsgesetzes nach Art. 6 Abs. 3 BV.

Bayerische Staatsangehörigkeit existiert

Die Existenz der bayerischen Staatsangehörigkeit, die in Art. 6 der Verfassung festgeschrieben ist, ist ein Symbol bayerischen Selbstverständnisses. Der Freistaat ist eben nicht nur ein Bundesland unter vielen, sondern ein Staatswesen mit reicher Historie, das sich immer noch nicht ganz damit abgefunden hat, aufgrund geschichtlicher Zufälle nun Teil Deutschlands zu sein.

Für viele Bayern hat es einen hohen Stellenwert, dass sie nicht nur rein geographisch in Bayern wohnen, sondern eben auch Bayern sind. Trotzdem gibt es bis heute keine gesetzliche Festlegung dieser Staatsbürgerschaft. Die rechtliche Regelung ergibt sich nur aus der Verfassung, die mit kargen Worten besagt: „Popularklage zur bayerischen Staatsangehörigkeit“ weiterlesen

Bayern und das Grundgesetz

bavaria-595684_640Immer wieder wird der Mythos beschworen, Bayern (genauer gesagt: der bayerische Landtag bzw. die CSU-Mehrheit) hätte das Grundgesetz abgelehnt. Das ist völliger Unsinn.

Richtig ist, dass der bayerische Landtag am 19. Mai 1949 das „Bonner Grundgesetz“ diskutierte und nach lebhafter Debatte am frühen Morgen des 20. Mai gegen das GG als Verfassung für den potentiellen neuen deutschen Staat stimmte. Aber noch in derselben Sitzung, nur wenige Stunden später, wurde entscheiden, dass das Grundgesetz trotzdem auch in Bayern gelten solle. „Bayern und das Grundgesetz“ weiterlesen