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    Categories: Verfassungsrecht

Weniger Bundesländer = weniger Schulden?

Immer mal wieder wird eine Verringerung der Zahl der deutschen Bundesländer diskutiert. Die Anlässe dazu sind vielfältig, derzeit ist es beispielsweise die Finanzkrise. Dabei soll die Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff gesagt haben: „Wenn Länderfusionen bundespolitisch gewollt sind, die Interessen der schwächeren Länder dabei berücksichtigt werden, werden wir uns in Mitteldeutschland der Fusionsfrage sicher nicht verschließen.“ Das sei vor allem im Hinblick auf die zu erwartende Schuldenbremse (Art. 109 Abs. 3 GG) notwendig. Ich unterstelle mal, dass das ein verkürztes Zitat ist, aber die Logik erschließt sich mir nicht ganz.

Man geht irgendwie davon aus, dass mit größeren Ländern die Möglichkeiten wachsen, die Aufgaben dagegen nicht. Angenommen, es gäbe jetzt das vorgeschlagene „Mitteldeutschland“ anstelle von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – was würde sich da ändern? Statt Überschüssen bei den einen und Defiziten bei den anderen Ländern, ergäbe sich eine Gesamtsumme aus diesen drei Ländern. Das ist wieder eine zum x-ten Mal aufgewärmte Geisterdiskussion, an deren Ende doch alles beim Alten bleiben wird. Damit das nicht falsch verstanden wird: Um Bayern mach ich mir da keine Sorgen. Uns wird man so schnell nicht mit einem anderen Land zusammenlegen können (außer vielleicht mit Österreich…). Treffen wird es eher die kleineren, finanzschwachen Länder. Aber auch da wäre es schon schade, dass gerade mit Hamburg und Bremen, die wohl die ersten Kandidaten für so eine Einverleibung wären, eine viele Jahrhunderte währende Stadtstaats-Tradition beendet würde. Gut, dass es eh nicht so weit kommen wird.

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