„Fossile Industrie muss für Schäden und Verluste durch Klimawandel aufkommen“ – das fordert laut eco-world.de die Heinrich-Böll-Stiftung. Nun ist Schadenersatz bekanntlich eines der Hauptthemen des Zivilrechts. Mehr noch, wenn sich die Menschen einig sind, braucht es gar kein Recht. Und wenn sie streiten, dann meistens um Eigentum oder gegenseitige Forderungen.
Wie würde man nun den Schadenersatz, den angeblich schuldige Unternehmen für den Klimawandel zahlen müssen, berechnen?
Zivilrechtlich ist das schon fast nicht möglich. Denn welche Schäden die globale Erwärmung, wenn überhaupt, verursacht, kann man praktisch nicht berechnen. Schaden ist die negative Abweichung des tatsächlichen Zustands von demjenigen, der ohne das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Und wie soll man nun konkrete Schäden auf „den Klimawandel“ zurückführen? Kann man tatsächlich sagen, dass ein Sturm, eine Dürre oder eine Überschwemmung nur wegen des sich verändernden Weltklimas entstanden ist? Hier ist schon der Ursache/Wirkung-Zusammenhang, also die Kausalität, zweifelhaft.
Und sogar, wenn: Man müsste den Schaden auch einem Anspruchsgegner konkret zurechnen können. Aber welchen Beitrag hat dann eine bestimmte Firma dazu geleistet? Welches Gramm Kohlendioxid, das wo in die Atmosphäre entlassen wurde, hat wo welches Ereignis ausgelöst? Ein konkretes Schadenersatzbegehren der Art „Sie haben vor 20 Jahren ein Stück Kohle verbrannt, das mittlerweile die Erde um ein Trilliardstel Grad aufgewärmt hat, wodurch ein Gewitter entstanden ist, das meine Dachplatte kaputtgemacht hat“ kann niemand formulieren.
Natürlich, es geht hier nicht um einen juristischen Schadenersatz in dieser Art. Es handelt sich vielmehr um eine politische Forderung. Und als solche sollte man sie auch bewerten. Insofern werden die 83 angeprangerten CO2-Emittenten auch eher locker auf Schadenersatzverlangen reagieren – und übrigens auch die sieben Zementhersteller, die ebenfalls eine Schuld an der Klimaerwärmung haben sollen.