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    Categories: Staatsrecht

Stell dir vor, es ist Wahl und keiner gewinnt

In den USA werden die Kandidaten der Parteien für öffentliche Wahlen fast immer im Wege sogenannter Vorwahlen („primary elections“) bestimmt. Die Mitglieder oder Sympathisanten der Partei wählen in einem solchen Vorwahlgang, wer überhaupt auf den Stimmzettel kommt. Die Vorwahlen sind dabei je nach Bundesstaat äußerst unterschiedlich geregelt, sie sind entweder

  • staatlich: Sie organisieren sich nach staatlichem Recht und werden von Behörden durchgeführt.
  • privat: Die Parteien bestimmen über ihre Satzung das Reglement und führen die Wahl durch.
  • teils/teils: Der Staat gibt Regeln vor, die nähere Durchführung obliegt aber den Parteien.

In Nevada sind die Vorwahlen eher dem staatlichen Bereich zuzuordnen. Eine Besonderheit ist dabei, dass man für „None of these Candidates“, also auch für niemanden stimmen kann. Selbstverständlich geht das in irgendeiner Form bei jeder Wahl, indem man entweder nicht hingeht oder den Stimmzettel leer lässt oder sonst ungültig macht. Diese Stimmen ergeben aber allenfalls eine Randnotiz in der Wahlstatistik und werden bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt.

Bei den Vorwahlen zur Bestimmung des Gouverneurskandidaten der Demokratischen Partei haben aber überraschend viele Wähler von der Möglichkeit, niemanden zu wählen, Gebrauch gemacht. So viele, dass die Option „None of these Candidates“ mit 30,0 % der abgegebenen Stimmen tatsächlich die notwendige relative Mehrheit gewonnen hat. Ein solches Ergebnis lässt sich sicher nur mit enormer Unzufriedenheit mit den angebotenen Kandidaten und wahrscheinlich auch mit dem Partei-Establishment erklären.

Welchen Effekt hat das nun auf die richtigen Gouverneurswahlen? An sich sollte man meinen, dass die demokratische Basis damit entschieden hat, keinen Kandidaten gegen den republikanischen Amtsinhaber ins Rennen zu schicken. Das Recht von Nevada sieht das aber etwas anders. Da „None of these Candidates“ nicht Gouverneur werden kann, kann er auch nicht zur Wahl antreten. Daher rutscht der Zweitplatzierte, Robert Goodmann (24,8 %), nach und wird als Kandidat der Demokraten auf dem Stimmzettel stehen.

Mit anderen Worten: Diese Wahloption ist eine völlige Farce. Wenn trotzdem der Zweite gewinnt, obwohl weniger Wähler für ihn als für niemanden waren, dann sind diese Stimmen genauso für den Papierkorb wie ungültige oder nichtabgegebene Stimmen. Sie ändern am Ergebnis gar nichts, allenfalls an den prozentualen Anteilen – die aber bei einer relativen Mehrheitswahl, bei der der Sieger nicht mehr als 50 %, sondern einfach nur die meisten Stimmen bekommen muss, irrelevant sind. Aber so zu tun, als könnten die Wähler damit ihren eigenen Willen ausdrücken und die offiziellen Kandidaten alle zurückweisen, ist einfach Unsinn. Vielmehr verhindert man damit, dass ein nicht-etablierter Kandidat mit einer Art Protestbewegung Stimmen hinter sich sammelt.

Mehr als ein Denkzettel ist das also nicht. Man kann allenfalls davon ausgehen, dass sich die Wähler ihren Teil dabei denken, wenn ein Bewerber antritt, der sogar den eigenen Parteigängern weniger recht ist als gar kein Kandidat.

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