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    Categories: Verfassungsrecht

US-Verfassungsversammlung: Wie wäre die Constitutional Convention zusammengesetzt?

In einem der letzten Beiträge ging es um die Möglichkeit einer Versammlung, die Änderungen an der US-Verfassung auf den Weg bringen kann. Auch, wenn deren Voraussetzungen derzeit nicht vorliegen, stellt sich doch die Frage, wie genau das Prozedere einer solchen Versammlung wäre. Die Verfassung selbst sagt nur „The Congress (…) shall call a Convention“.

Wie sich diese Versammlung zusammensetzen soll, geht nicht hervor. Dass die Einzelstaaten selbst entscheiden, auf welche Art und Weise sie ihre Delegierten wählen, liegt auf der Hand. Unklar ist aber die Zahl der Vertreter, die jedem US-Staat zustehen würde.

Zum einen wäre denkbar, dass es eine Bundesrechtsnorm dazu gibt. So, wie bspw. in der Verfassung festgelegt ist, dass das Repräsentantenhaus nach Bevölkerung besetzt wird, und der „Reapportionment Act“ aussagt, dass es 435 Abgeordnete gibt, die nach dem Huntington-Hill-Verfahren verteilt werden, könnte es ein Gesetz über Constitutional Conventions geben.

Genauso könnte im Einberufungsantrag ein Delegiertenschlüssel genannt werden. Dann müsste aber zwischen den 34 Staaten nicht nur Einigkeit über die Thematik, sondern auch über die Zusammensetzung des Konvents herrschen – was eher zu noch mehr Dissens führen würde.

Als wohl letzte Möglichkeit könnte der Kongress, wenn er pflichtgemäß die Versammlung einberuft, darüber entscheiden, welche Delegiertenzahlen anzusetzen sind. Dieses Recht wird man ihm wohl zubilligen müssen, da er als einberufendes Organ ja auch konkretisieren muss, wie die Staaten, an die er die Einladung richtet, vertreten sein sollen. Wenn er dies nicht aus der Verfassung, aus den Gesetzen oder aus dem Antrag entnehmen kann, muss er wohl oder übel selbst auf dem Beschlussweg tätig werden.

Bereits jetzt kann man sich lebhaft vorstellen, wie ein solcher Beschluss diskutiert werden würde. Jede Seite würde mutmaßen, dass sich die Gegenseite durch geschickte Auswahl des Verteilungsschlüssels Vorteile sichern wolle: Demokraten gegen Republikaner, große gegen kleine Staaten, ländliche gegen städtische, der Süden gegen Neuengland usw. Die Auseinandersetzung würde möglicherweise sogar soweit gehen, dass die Legitimität der ganzen Versammlung in Frage stünde.

Die Staaten, die jetzt nach einer Verfassungsversammlung rufen, sollten jedenfalls im eigenen Interesse sicherstellen, dass bis zu deren Zusammentritt klar ist, welcher US-Staat wie viele Delegierte entsendet. Zeit genug dafür ist ja noch – denn sogar nach der wohlwollendsten Rechnung stehen noch die Beschlüsse der Parlamente von zwölf Bundesstaaten aus.

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